Zum Inhalt springen
ZahnreinigungCheck

Quellen: KZBV, BZÄK, IQWiG, G-BA, Cochrane

Kosten

Kosten: Was eine professionelle Zahnreinigung kostet

Für die professionelle Zahnreinigung gibt es keinen festen Preis, und vier maßgebliche Stellen nennen dafür vier verschiedene Spannen: der IGeL-Monitor 44 bis 117 Euro (26. Mai 2026), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung 80 bis 120 Euro bei durchschnittlichem Aufwand (Stand Mai 2025), die Bundeszahnärztekammer 80 bis 200 Euro (Juli 2024) und das IQWiG 100 bis 200 Euro (23. August 2023). Ein Mittelwert daraus stammt von keiner der vier. Was den Betrag bestimmt, steht in der Gebührenordnung für Zahnärzte: Abgerechnet wird nach Nummer 1040, und zwar je Zahn oder Implantat oder Brückenglied. Die Nummer trägt 28 Punkte, der Punktwert beträgt bundeseinheitlich 5,62421 Cent, und die Praxis multipliziert mit einem Faktor zwischen dem Einfachen und dem Dreieinhalbfachen. Frei sind damit genau zwei Größen: die Zahl der behandelten Zähne und dieser Faktor. Beide erklären, warum zwei Rechnungen auseinandergehen. Die Region erklärt es nicht, denn die Gebührenordnung kennt keinen regionalen Punktwert.

Stand:

Was vier maßgebliche Stellen als Kosten einer professionellen Zahnreinigung nennen
StelleAngabeWie die Angabe gemeint istStand
IGeL-Monitor (Medizinischer Dienst Bund)44 bis 117 EuroGesamtbetrag einer Behandlung, ausdrücklich an die Nummer 1040 der Gebührenordnung geknüpft.26. Mai 2026
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung80 bis 120 EuroPreis „bei einem durchschnittlichen Aufwand“. Eine aufwändigere Reinigung kann teurer sein; einen Betrag dafür nennt die Seite nicht.Mai 2025
Bundeszahnärztekammer80 bis 200 EuroKosten, die sich „je nach Umfang und Aufwand der Behandlung“ bewegen können.Juli 2024
IQWiG100 bis 200 Euro„Meist kostet sie zwischen 100 und 200 Euro.“23. August 2023

Die vier Angaben stehen hier nebeneinander und werden nicht verrechnet. Nur eine der vier Stellen sagt, woher ihre Zahl kommt: der IGeL-Monitor nennt die Gebührenordnung. Die anderen drei nennen keine Ableitung. Ein Mittelwert wäre eine Zahl, die keine der vier veröffentlicht hat, und die Abweichung ist selbst die Auskunft, weil es keinen festen Preis gibt, den man nachschlagen könnte. Bei der niedrigsten Angabe ist ein Teil des Rechenwegs nachvollziehbar: 44 Euro entspricht 28 Zähnen zum einfachen Gebührensatz. Wie 117 Euro zustande kommt, legt die Quelle nicht offen, und aus den Werten der Gebührenordnung ergibt sich die Zahl bei keinem Faktor für 28 oder 32 Zähne. Sie steht deshalb als Angabe des IGeL-Monitors und nicht als Ergebnis einer Rechnung.

Der Betrag je Zahn nach der Gebührenordnung, für die drei genannten Steigerungssätze
SteigerungsfaktorWas die Gebührenordnung dazu sagtBetrag je Zahn
1,0-fachDer einfache Gebührensatz: Punktzahl mal Punktwert, ohne Steigerung.1,57 Euro
2,3-fach„Der 2,3fache Gebührensatz bildet die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab“ (§ 5 Absatz 2 GOZ).3,62 Euro
3,5-fachDie Obergrenze des Gebührenrahmens (§ 5 Absatz 1 GOZ). Darüber ist nichts vereinbar, was die Punktzahl oder den Punktwert verändert.5,51 Euro

Grundlage sind 28 Punkte für die Nummer 1040 und ein Punktwert von 5,62421 Cent; nach § 5 Absatz 1 Satz 4 wird erst nach der Multiplikation mit dem Steigerungsfaktor gerundet. Diese drei Beträge veröffentlicht die Bundeszahnärztekammer in ihrem eigenen Kommentar zur Nummer 1040. Ein Gesamtpreis lässt sich daraus nicht ableiten, weil die Gebührenordnung keine Zahnzahl nennt: berechnet werden die Zähne, die behandelt wurden, und Implantate sowie Brückenglieder zählen einzeln. Wurden in derselben Sitzung an einzelnen Zähnen harte Beläge zulasten der Krankenkasse entfernt, sind diese Zähne von der Privatrechnung abzuziehen. Aus demselben Grund steht hier keine Beispielrechnung für ein vollständiges Gebiss.

Was sie kostet

Was kostet eine professionelle Zahnreinigung?

Auch gefragt: Was darf eine professionelle Zahnreinigung kosten? · Wie teuer ist eine professionelle Zahnreinigung im Durchschnitt?

Für eine professionelle Zahnreinigung nennen vier maßgebliche Stellen vier verschiedene Spannen, und keine davon ist der Preis. Der IGeL-Monitor beziffert die Kosten der PZR mit 44 bis 117 Euro und knüpft sie ausdrücklich an die Nummer 1040 der Gebührenordnung für Zahnärzte (26. Mai 2026). Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung nennt 80 bis 120 Euro bei durchschnittlichem Aufwand (Stand Mai 2025), die Bundeszahnärztekammer 80 bis 200 Euro je nach Umfang und Aufwand der Behandlung (Juli 2024), das IQWiG 100 bis 200 Euro (23. August 2023). Nur eine der vier Stellen sagt, woher ihre Zahl kommt: der IGeL-Monitor nennt die Gebührenordnung. Die anderen drei nennen keine Ableitung. Ein Mittelwert aus den vier stammt von keiner von ihnen. Was Ihre Rechnung bestimmt, sind zwei Größen der Gebührenordnung: die Zahl der behandelten Zähne und der Steigerungsfaktor, den die Praxis ansetzt.

  • Quellen
  • IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund, Informationstext zur professionellen Zahnreinigung
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Patienteninformation zur professionellen Zahnreinigung
  • Bundeszahnärztekammer, Position zur professionellen Zahnreinigung
  • Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, Vor- und Nachteile der professionellen Zahnreinigung
  • Geprüft von: Zahnreinigung-Check
  • Geprüft am: 1. September 2026

Gibt es regionale Preisunterschiede bei der professionellen Zahnreinigung?

Auch gefragt: Ist eine professionelle Zahnreinigung in der Stadt teurer als auf dem Land? · Kostet eine professionelle Zahnreinigung in jedem Bundesland gleich viel?

Nein, für die professionelle Zahnreinigung kennt die Gebührenordnung für Zahnärzte keinen regionalen Parameter. § 5 Absatz 1 Satz 3 setzt den Punktwert auf 5,62421 Cent, und dieser Wert gilt bundesweit; das Gebührenverzeichnis mit der Nummer 1040 und ihren 28 Punkten gilt ebenso bundesweit. Was zwei Rechnungen auseinandertreibt, ist deshalb nicht die Postleitzahl der Praxis, sondern die Zahl der behandelten Zähne und der Steigerungsfaktor zwischen dem Einfachen und dem Dreieinhalbfachen. Eine regionale Preiserhebung zur PZR veröffentlichen weder die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung noch die Bundeszahnärztekammer. Regional unterschiedlich ist etwas anderes, nämlich der Zuschuss: den regelt jede gesetzliche Krankenkasse in ihrer eigenen Satzung, und darum geht es auf der Seite zum Kassenzuschuss.

  • Quellen
  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Gebührenverzeichnis und Bemessungsvorschriften
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Patienteninformation zur professionellen Zahnreinigung
  • Geprüft von: Zahnreinigung-Check
  • Geprüft am: 1. September 2026

Wie abgerechnet wird

Warum kostet eine professionelle Zahnreinigung in zwei Praxen unterschiedlich viel?

Auch gefragt: Wovon hängt der Preis einer professionellen Zahnreinigung ab? · Warum nennen zwei Praxen für dieselbe Behandlung verschiedene Beträge?

Eine professionelle Zahnreinigung wird nach der Nummer 1040 der Gebührenordnung für Zahnärzte je Zahn abgerechnet, und in dieser Rechnung sind genau zwei Größen frei. Die erste ist die Zahl der berechneten Zähne: Implantate und Brückenglieder zählen einzeln, und Zähne, an denen in derselben Sitzung harte Beläge zulasten der Krankenkasse entfernt wurden, sind abzuziehen. Die zweite ist der Steigerungsfaktor. Die Gebührenziffer der PZR trägt 28 Punkte, der Punktwert liegt bundesweit bei 5,62421 Cent, und § 5 Absatz 1 GOZ eröffnet einen Rahmen vom Einfachen bis zum Dreieinhalbfachen; bemessen wird darin nach billigem Ermessen im Einzelfall, nach Schwierigkeit und Zeitaufwand der einzelnen Leistung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung fasst das in einem Satz: „Der Zahnarzt berechnet die Kosten nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad.“ Zwei Praxen können deshalb beide korrekt abrechnen und zu verschiedenen Beträgen kommen.

  • Quellen
  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Gebührenverzeichnis und Bemessungsvorschriften
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Patienteninformation zur professionellen Zahnreinigung
  • IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund, Informationstext zur professionellen Zahnreinigung
  • Geprüft von: Zahnreinigung-Check
  • Geprüft am: 1. September 2026

Wonach wird eine professionelle Zahnreinigung abgerechnet, je Zahn oder je Sitzung?

Auch gefragt: Wird eine professionelle Zahnreinigung pro Zahn oder pro Sitzung abgerechnet? · Welche Gebührenziffer gilt für die professionelle Zahnreinigung?

Eine professionelle Zahnreinigung wird je Zahn abgerechnet und nicht je Sitzung. Die Gebührenordnung für Zahnärzte führt sie unter der Nummer 1040 und nennt die Einheit im Leistungstext selbst: „je Zahn oder Implantat oder Brückenglied“. Die Nummer trägt 28 Punkte, der Punktwert beträgt bundeseinheitlich 5,62421 Cent, und nach § 5 Absatz 1 Satz 4 GOZ wird erst nach der Multiplikation mit dem Steigerungsfaktor gerundet. Als weitere Einheit nennt die Bundeszahnärztekammer in ihrem Kommentar zur Nummer 1040 die Krone; im Verordnungstext steht sie nicht. Fluoridierung und Zahnsteinentfernung sind in der Gebührenziffer der PZR enthalten und daneben nicht berechnungsfähig, die subgingivale Belagentfernung dagegen ist von ihr nicht umfasst. Einen Gesamtbetrag für ein vollständiges Gebiss nennt die Gebührenordnung nicht, denn sie enthält keine Zahnzahl.

  • Quellen
  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Gebührenverzeichnis und Bemessungsvorschriften
  • Bundeszahnärztekammer, GOZ-Kommentar zur Nummer 1040 und Urteilsdatenbanken
  • IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund, Informationstext zur professionellen Zahnreinigung
  • Geprüft von: Zahnreinigung-Check
  • Geprüft am: 1. September 2026

Pauschalpreise und Vereinbarungen

Ist ein Pauschalpreis für eine professionelle Zahnreinigung erlaubt?

Auch gefragt: Darf eine Praxis einen Festpreis für die professionelle Zahnreinigung verlangen? · Sind Rabatte auf eine professionelle Zahnreinigung zulässig?

Nein, ein Pauschalpreis für eine professionelle Zahnreinigung ist nach zwei rechtskräftigen Urteilen unzulässig. Der Leitsatz der Bundeszahnärztekammer zum Urteil Az. 6 U 136/15, rechtskräftig entsprechend dem Beschluss des Bundesgerichtshofs Az. I ZR 195/16, lautet: „Das Angebot von Zahnreinigungs- und Bleachingleistungen durch einen Zahnarzt zu einem Pauschalpreis verstößt gegen die preisrechtlichen Vorschriften der Gebührenordnung für Zahnärzte“. Ein zweites Verfahren vor dem Kammergericht Berlin, Az. 5 U 88/12, weitere Instanz Az. I ZR 183/13, kommt zum gleichen Ergebnis. Der tragende Grund liegt nicht in der Höhe, sondern in der Bemessung: § 2 Absatz 1 GOZ erlaubt eine abweichende Gebührenhöhe, nicht eine abweichende Art der Bemessung, und diese setzt eine Ermessensausübung im Einzelfall und eine vorangegangene Untersuchung voraus. Keines der beiden Urteile betrifft einen Rabatt oder ein Paketangebot, und die Rabatthöhe hat das Gericht ausdrücklich offengelassen. Angeboten werden Pauschalpreise trotzdem, wie der IGeL-Monitor zur PZR festhält.

  • Quellen
  • Bundeszahnärztekammer, GOZ-Kommentar zur Nummer 1040 und Urteilsdatenbanken
  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Gebührenverzeichnis und Bemessungsvorschriften
  • IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund, Informationstext zur professionellen Zahnreinigung
  • Geprüft von: Zahnreinigung-Check
  • Geprüft am: 1. September 2026

Muss ich vor der Behandlung etwas unterschreiben?

Auch gefragt: Braucht eine professionelle Zahnreinigung eine schriftliche Vereinbarung? · Was muss in einer Honorarvereinbarung nach der Gebührenordnung stehen?

Nein, für eine professionelle Zahnreinigung ist eine Unterschrift nicht in jedem Fall vorgeschrieben. Die Schriftform greift nur, wenn die Praxis für die PZR eine von der Gebührenordnung abweichende Gebührenhöhe vereinbaren will: § 2 Absatz 2 Satz 1 GOZ verlangt dann eine Vereinbarung, die „nach persönlicher Absprache im Einzelfall zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem vor Erbringung der Leistung des Zahnarztes schriftlich zu treffen“ ist. Wird innerhalb des Rahmens des § 5 abgerechnet, also zwischen dem Einfachen und dem Dreieinhalbfachen, entsteht diese Pflicht nicht. Liegt eine solche Vereinbarung vor, muss sie die Nummer und die Bezeichnung der Leistung, den vereinbarten Steigerungssatz, den daraus folgenden Betrag und den Hinweis enthalten, dass eine Erstattung möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist; weitere Erklärungen darf sie nicht enthalten, und Sie erhalten einen Abdruck davon. Für Leistungen auf Verlangen verlangt § 2 Absatz 3 GOZ zusätzlich einen schriftlichen Heil- und Kostenplan vor der Behandlung.

  • Quellen
  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Gebührenverzeichnis und Bemessungsvorschriften
  • IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund, Informationstext zur professionellen Zahnreinigung
  • Geprüft von: Zahnreinigung-Check
  • Geprüft am: 1. September 2026