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ZahnreinigungCheck

Quellen: KZBV, BZÄK, IQWiG, G-BA, Cochrane

Zuschuss der Krankenkassen

Zuschuss der Krankenkassen: Was Ihre Krankenkasse zur PZR beiträgt

Die professionelle Zahnreinigung ist keine regelhafte Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung; viele gesetzliche Krankenkassen zahlen aber freiwillig einen Zuschuss, und jede regelt ihn in ihrer eigenen Satzung. Die Grundlage dafür ist § 11 Absatz 6 SGB V, der es einer Kasse erlaubt, „zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen“ im Bereich „der zahnärztlichen Behandlung ohne die Versorgung mit Zahnersatz“ vorzusehen. Er sagt „kann“, nicht „muss“, und deshalb reicht die Spanne von 10 bis 250 Euro, mit einem Median von 60 Euro; gezählt über die 78 der 93 Kassen, die für die Zahnreinigung selbst einen Betrag beziffern. Bezahlt wird ohne Zuzahlung etwas anderes: die eingehende Untersuchung nach Nummer 01 des Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen, „je Kalenderhalbjahr einmal … frühestens nach Ablauf von vier Monaten“, und das Entfernen harter Zahnbeläge nach Nummer 107, „einmal pro Kalenderjahr“ (Stand 1. Januar 2026). Das ist die Zahnsteinentfernung, und sie ist nicht dasselbe wie eine professionelle Zahnreinigung: die Kassenleistung erfasst allein harte Beläge, während die Gebührenziffer der professionellen Zahnreinigung auch weiche Beläge, den Biofilm, die Zahnzwischenräume, die Politur und eine Fluoridierung umfasst. Verbindlich ist in jedem Fall die Satzung Ihrer eigenen Krankenkasse.

Stand:

Was die gesetzliche Krankenkasse bei Erwachsenen ohne Zuzahlung übernimmt
LeistungNummerWie oftWortlaut der Abrechnungsbestimmung
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung01zweimal je Kalenderjahr„Eine Leistung nach Nr. 01 kann je Kalenderhalbjahr einmal abgerechnet werden, frühestens nach Ablauf von vier Monaten.“
Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung107einmal pro Kalenderjahr„Das Entfernen harter Zahnbeläge ist einmal pro Kalenderjahr abrechnungsfähig. Die Leistung nach Nr. 107 kann nicht abgerechnet werden, wenn in demselben Kalenderjahr bereits eine Leistung nach Nr. 107a abgerechnet worden ist.“
Entfernen harter Zahnbeläge bei einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI oder bei Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX, je Sitzung107aeinmal pro Kalenderhalbjahr„Die Leistung nach Nr. 107a ist einmal pro Kalenderhalbjahr abrechnungsfähig. Sie kann nicht abgerechnet werden, wenn in demselben Kalenderhalbjahr bereits eine Leistung nach Nr. 107 abgerechnet worden ist.“

Quelle ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen nach § 87 Absatz 2 SGB V, Stand 1. Januar 2026. Die Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses trägt die Leistung mit dem Satz „Zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehören das Entfernen von harten verkalkten Belägen und die Behandlung von Erkrankungen der Mundschleimhaut“ und nennt selbst keine Häufigkeit. Der Unterschied zur professionellen Zahnreinigung steht in den Leistungstexten: die Kassenleistung erfasst „harte Zahnbeläge“, die Nummer 1040 der Gebührenordnung für Zahnärzte dagegen „die supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen“. Eine Politur, eine Fluoridierung oder eine Reinigung der Zahnzwischenräume steht in keiner der beiden Kassenvorschriften. Für die Privatrechnung hält der IGeL-Monitor eine Abrechnungsregel fest und stützt sie auf den Kommentar von Liebold, Raff und Wissing zu BEMA und GOZ: „An Zähnen, an denen harte Zahnbeläge entfernt worden sind, kann die GOZ-Nr. 1040 nicht für die zahnbezogen abrechenbare PZR angesetzt werden.“ Im Bewertungsmaßstab selbst steht die Regel nicht. Der IGeL-Monitor schreibt am 26. Mai 2026 zweimal von einer „jährlichen zahnärztlichen Kontrolluntersuchung“; das weicht von Nummer 01 ab, und maßgeblich für die Abrechnung ist der Bewertungsmaßstab.

Häufig wird § 22 SGB V als Grundlage dafür genannt, dass die Kasse die professionelle Zahnreinigung nicht zahlt. Der Paragraf trägt diese Aussage nicht: er regelt die Individualprophylaxe für „Versicherte, die das sechste, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben“, und enthält über Erwachsene keinen Satz, weder erlaubend noch ausschließend.

Warum eine Kasse freiwillig zahlen darf: § 11 Absatz 6 SGB V, Satz für Satz
Was der Wortlaut sagtWas daraus folgt
„Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität […] der zahnärztlichen Behandlung ohne die Versorgung mit Zahnersatz (§ 28 Absatz 2) […] vorsehen.“Das ist die Tür, durch die ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung hereinkommt. Genannt ist der Bereich, nicht die Leistung: die professionelle Zahnreinigung selbst kommt im Absatz nicht vor.
„kann“Ein Anspruch darauf, dass eine Kasse überhaupt etwas zuschießt, besteht nicht. Dass die meisten Kassen einen Betrag nennen, ist eine Beobachtung des Marktes und kein Recht.
„in ihrer Satzung“Verbindlich ist die Satzung der jeweiligen Kasse, nicht ihre Leistungsseite. Wo beide auseinandergehen, gilt die Satzung.
„vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen“Die Erlaubnis endet bei einer ausgeschlossenen Methode. Für die professionelle Zahnreinigung gibt es keinen Ausschlussbeschluss: die Wörter „professionelle Zahnreinigung“, „Zahnreinigung“ und „PZR“ kommen in der gesamten Behandlungsrichtlinie nicht vor. Es ist eine Abwesenheit und kein Ausschluss.
„Die Satzung muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen; sie hat hinreichende Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung zu regeln.“Betrag, Häufigkeit, Altersgrenze und Bedingung stehen deshalb je Kasse an einer nachlesbaren Stelle. Sie sind der Grund, warum die Tabelle unten 93 verschiedene Zeilen hat.
„Die zusätzlichen Leistungen sind von den Krankenkassen in ihrer Rechnungslegung gesondert auszuweisen.“Der Zuschuss ist buchhalterisch eine Mehrleistung und keine Regelleistung.

Wortlaut nach § 11 Absatz 6 SGB V, abgerufen am 1. September 2026; die Seite selbst trägt kein Datum. Eine Obergrenze, ein Genehmigungserfordernis oder eine Finanzierungsregel enthält der Absatz nicht. Kein Paragraf des Sozialgesetzbuchs V nennt die professionelle Zahnreinigung, und keiner schließt sie aus: § 28 Absatz 2 Satz 1 bestimmt den Umfang der zahnärztlichen Behandlung über eine Zweckmäßigkeitsformel, § 12 Absatz 1 begrenzt jede Leistung auf das Maß des Notwendigen, § 2 Absatz 1 Satz 1 nimmt aus, was „der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet“ wird, und was konkret folgt, entscheiden die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bewertungsmaßstab. Bei einem Teil der Kassen läuft die Zahlung nicht über eine Satzungsleistung, sondern über ein Bonusprogramm nach § 65a SGB V, was eine andere Rechtsgrundlage mit anderen Bedingungen ist.

Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung: alle 93 gesetzlichen Krankenkassen, mit Betrag, Bedingung, Kennzeichnung, Datum und Quelldomäne
KrankenkasseZuschussBedingungenKennzeichnungStand und AbrufQuelle
AOK Niedersachsen80 % der Rechnung, ohne eigene Obergrenze für die ZahnreinigungBis zu 2 Behandlungen/Kalenderjahr; zählt zusammen mit weiteren Mehrleistungen in einen Gesamtdeckel von 500 Euro/Kalenderjahr.geteiltes Budget · kein EurobetragSatzung: 142. Nachtrag vom 10.03.2026 · Abruf 19.08.2026aok.de
AOK Hessenbis zu 60 Euro je BehandlungBis zu 2 PZR pro Kalenderjahr; ab vollendetem 18. Lebensjahr; Rechnung zur Erstattung vorlegen.AltersgrenzeLesefassung Stand 01.07.2026 · Abruf 19.08.2026aok.de
AOK Baden-Württemberg15 Euro (nur als Bonus im AOK-Bonusprogramm, kein klassischer Rechnungs-Zuschuss)PZR ist keine GKV-Regelleistung; Belohnung ausschließlich über Bonusprogramm.nur über ein BonusprogrammAusgabe 4 (2026), Stand Januar 2026 · Abruf 19.08.2026aok.de
AOK Bayernbis zu 50 Euro je Sitzung2x jährlich; ab 18 Jahren; Rechnung einreichen.AltersgrenzeAb 01.01.2025 · Abruf 01.09.2026aok.de
AOK Bremen/Bremerhavenbis zu 60 Euro je Behandlung (seit 2026; zuvor 40 Euro)2x jährlich; Zuschuss max. bis Rechnungsbetrag.keine KennzeichnungAktualisiert 09.06.2026 · Abruf 19.08.2026aok.de
AOK Nordostbis zu 50 Euro pro KalenderjahrTeil des 500-Euro-Gesundheitskontos (Unterkategorie Gesundheitsleistungen bis 50 Euro).geteiltes Budgetkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026aok.de
AOK NordWestbis zu 50 Euro pro BehandlungMax. 2 Behandlungen/Kalenderjahr; Teil des 500-Euro-AOK-Gesundheitsbudgets.geteiltes Budgetnur ein technischer Zeitstempel des Redaktionssystems · Abruf 19.08.2026aok.de
AOK PLUS (Sachsen und Thüringen)bis zu 40,00 Euro pro KalenderjahrAb vollendetem 18. Lebensjahr; Behandlung bei Vertragszahnarzt.Altersgrenzegültig ab 01.07.2015 (Satzung Sec 11c) · Abruf 19.08.2026aok.de
AOK Rheinland/Hamburgbis zu 35 Euro je Kalenderjahr aus der Satzung (§ 12 f); daneben ein Bonusprogramm, das die Zahnreinigung in Punkten und nicht in Euro beziffertDer Anspruch aus der Satzung besteht von der Vollendung des 16. bis vor der Vollendung des 26. Lebensjahres, mit Bestandsschutz für frühere Bezieher; die 35 Euro decken drei alternative Vorsorgeleistungen ab, von denen die Zahnreinigung eine ist. In der kasseneigenen Zahnklinik Düsseldorf werden die Kosten einmal je Kalenderjahr in voller Höhe erstattet. Das Bonusprogramm nennt für die Zahnreinigung 1.000 Punkte und keinen Eurobetrag.zwei Mechanismen mit verschiedener Höhe · AltersgrenzeSatzung: 18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft seit 01.07.2026 · Abruf 01.09.2026aok.de
AOK Rheinland-Pfalz/Saarlandkein Eurobetrag; im Bonusprogramm 500 Bonuspunkte für eine Zahnreinigung1x pro Kalenderjahr; Nachweis durch Zahnarzt-Bestätigung oder Rechnungskopie; Eurowert der Punkte nicht auf Seite genannt.nur über ein Bonusprogramm · kein EurobetragAktualisiert 14.08.2026 · Abruf 19.08.2026aok.de
AOK Sachsen-Anhaltbis zu 40 Euro je Behandlung, 2x im Jahr (max. 80 Euro/Jahr)Ab 18. Geburtstag; Behandlung bei Vertragszahnarzt in Deutschland.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026deine-gesundheitswelt.de
Audi BKKbis zu 60 Euro/Kalenderjahr (2x à 30 Euro)Keine vorherige Genehmigung nötig; Teil des GesundheitExtra-Programms, Gesamtanspruch daraus auf 200 Euro/Jahr begrenzt.geteiltes Budgetnur ein technischer Zeitstempel des Redaktionssystems · Abruf 19.08.2026audibkk.de
BAHN-BKKbis zu 30 Euro (bzw. bis zu 60 Euro bei Smartwatch-Kauf), über GesundheitsbonusAb 16 Jahren; PZR keine Regelleistung, läuft nur über Bonusprogramm.nur über ein Bonusprogramm · Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bahn-bkk.de
BARMERkein eigener Betrag; ein Zuschuss ist nur über das Bonusprogramm möglichFür Schwangere separate Kostenübernahme.nur über ein Bonusprogramm · kein Eurobetrag02.03.2026 · Abruf 01.09.2026barmer.de
BERGISCHE KRANKENKASSEbis zu 75 Euro1x/Jahr; gilt auch für Kinder; zusätzliche Bonuspunkte über FlexiBonus2-Programm.keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bergische-krankenkasse.de
Bertelsmann BKK50 Euro/Jahr (Gesundheitsbudget) + 20 Euro über Bonusprogramm bei zahnärztl. Vorsorgeuntersuchung1x jährlich; keine Altersgrenze genannt.geteiltes Budget17.08.2026 · Abruf 19.08.2026bertelsmann-bkk.de
Betriebskrankenkasse der G.M. Pfaff AG (BKK PFAFF)bis zu 68 Euro/JahrVolljährigkeit vorausgesetzt; 1x im Jahr.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkk-pfaff.de
Betriebskrankenkasse EWE (BKK EWE)bis zu 80 Euro/Jahr1x im Jahr.keine Kennzeichnung10.12.2025 · Abruf 19.08.2026bkk-ewe.de
Betriebskrankenkasse Miele (BKK Miele)bis zu 80 Euro/JahrRechnung einreichen (App empfohlen).keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 01.09.2026miele-bkk.de
Betriebskrankenkasse Mobil1x jährlich kostenlos bei DentNet-Partnerpraxen; sonst bis zu 60 Euro Zuschuss (bis 120 Euro bei 2 Behandlungen ohne DentNet); zusätzlich bis zu 120 Euro über Extra Gesundheitsgeld 200PLUS möglichAb 18 Jahren; DentNet-Praxis für kostenlose Variante erforderlich.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026mobil-krankenkasse.de
Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers (BKK PwC)50 Euro pro Kalenderjahr (freie Wahl) ODER 1x jährlich kostenlos bei DentNet; nicht kombinierbarAb 18. Lebensjahr vollendet; Einreichung über Internetfiliale.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkk-pwc.de
Betriebskrankenkasse Technoformbis zu 60 Euro pro Kalenderjahr; zusätzlich 2. PZR bei DentNet-Vertragszahnärzten kostenlosMindestalter 18 Jahre.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkk-technoform.de
BIG direkt gesundbis zu 150 Euro jährlich für 2 Behandlungen (je bis 75 Euro)Max. 2 Behandlungen/Kalenderjahr; Rechnung über meineBIG einreichen.keine Kennzeichnunggültig seit 1. April 2025 · Abruf 19.08.2026big-direkt.de
BKK Akzo Nobel Bayern50 % der Zahnarztrechnung, max. 60 Euro pro JahrTeil des BKK Gesundheitskontos.geteiltes Budgetkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkk-akzo.de
BKK B. Braun Aesculap25 Euro pro Kalenderjahr (alternativ Bonusprogramm CleverGesund bis 100 Euro, nicht kombinierbar)Ab 18. Lebensjahr; Antragsfrist 31.03. des Folgejahres, sonst Verfall; volle Kostenübernahme für werdende Mütter (MamaBudget).Frist 31. März, sonst Verfall · Altersgrenzeseit 01.01.2025 · Abruf 19.08.2026bkk-bba.de
BKK Deutsche Bank AGbis zu 80 % der Kosten, max. 40 Euro/Jahr, im Rahmen von BKK Premium PlusAn optionales Zusatzpaket BKK Premium Plus gebunden.keine Kennzeichnungveröffentlicht 16.04.2021, zuletzt geändert 21.07.2026 · Abruf 19.08.2026bkkdb.de
BKK Diakoniebis zu 80 Euro jährlich (2x mit max. 40 Euro je Reinigung)Freie Zahnarztwahl.keine KennzeichnungSeite aktualisiert 21.04.2026 · Abruf 19.08.2026bkk-diakonie.de
BKK EUREGIOmax. 50 Euro pro KalenderjahrAusdrücklich als Satzungsmehrleistung bezeichnet; detaillierte Rechnung/Leistungsnachweis erforderlich.keine Kennzeichnungzuletzt aktualisiert 02.04.2026 · Abruf 19.08.2026bkk-euregio.de
BKK evm30 Euro1x jährlich; Erstattung gegen Rechnung; freie Zahnarztwahl.keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkk-evm.de
BKK exklusivbis zu 60,00 Euro je Behandlung, bis zu 2x/Kalenderjahr (bis 120 Euro/Jahr); seit 01.01.2025 erhöht (vorher 50 Euro)18. Lebensjahr vollendet; Behandlung durch niedergelassene(n) Zahnärztin/Zahnarzt.Altersgrenzeab 01.01.2025 (vorherige Regelung bis 31.12.2024: 50 Euro) · Abruf 19.08.2026bkkexklusiv.de
BKK Faber-Castell & Partnerkeine eigenständige feste Summe für PZR allein; Erstattung nur über Bonusprogramm (max. 150 Euro gemeinsam mit weiteren PremiumLeistungen)Teilnahme am Bonusprogramm erforderlich; Nachweis/Rechnung hochladen.nur über ein Bonusprogramm · geteiltes Budgetkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkk-faber-castell.de
BKK firmusbis zu 100,00 Euro pro Kalenderjahr (ab 2026 erhöht)Einreichung der Zahnarztrechnung bis 31.03. des Folgejahres; alternativ kostenlose PZR bei DentNet.Frist 31. MärzRegelung explizit „Ab 2026“ formuliert · Abruf 19.08.2026bkk-firmus.de
BKK Freudenberg60 Euro pro Jahr (freie Zahnarztwahl); alternativ kostenlose PZR bei DentNetKeine Altersgrenze (gilt ausdrücklich auch für Kinder und Jugendliche); 1x im Kalenderjahr.keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkk-freudenberg.de
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (BKK GS)keine feste Satzungsleistung/Festbetrag für PZR direkt; Erstattung nur über Bonusprogramm/GesundheitskontoTeilnahme am Bonusprogramm/Gesundheitskonto erforderlich, Punkte per App einlösbar.nur über ein Bonusprogramm · geteiltes Budget · kein Eurobetragkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkkgs.de
BKK Groz-Beckertbis zu 50 Euro pro Jahr für ErwachseneAb Vollendung des 18. Lebensjahres; Rechnungen aus Vorjahr bis 31.03. des Folgejahres einreichen.Frist 31. März · Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkk-gb.de
BKK Herkules40 Euro pro Kalenderjahr (freie Wahl, ab 15); alternativ kostenlose PZR bei DentNet-Vertragszahnärzten (ab 18)1x jährlich; Rechnungen bis 31.03. des Folgejahres einreichen.Frist 31. März · Altersgrenzeveröffentlicht 07.06.2024, zuletzt geändert 28.04.2026 · Abruf 19.08.2026bkk-herkules.de
BKK Linde60 Euro pro Jahr (freie Zahnarztwahl); alternativ 1x/Jahr kostenfrei bei über 1.300 DentNet-Vertragspraxen (ab 18)1x jährlich.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkk-linde.de
BKK MAHLE69,78 Euro pro Behandlung, bis zu 139,56 Euro jährlich (2x)2x pro Jahr; ab dem 18. Lebensjahr.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkk-mahle.de
bkk melitta hmrbis zu 70 Euro pro Behandlung1x pro Kalenderjahr; ab 12 Jahren; PZR als IGeL-Leistung bezeichnet.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkk-melitta-hmr.de
BKK mkk, meine krankenkasse2x jährlich je 40 Euro (insgesamt 80 Euro)Freie Zahnarztwahl; Sonderregel volle Kostenübernahme für Schwangere bei DentNet.keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026meine-krankenkasse.de
BKK MTUkein eigener Betrag für die Zahnreinigung; ein Gesundheitskonto über 80 Euro im Jahr, das mehrere Leistungen umfasstNicht PZR-spezifisch geregelt.geteiltes Budgetzuletzt geändert 23.12.2025 · Abruf 19.08.2026bkk-mtu.de
BKK Pfalz50 Euro jährlich1x pro Jahr; freie Zahnarztwahl.keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkkpfalz.de
BKK ProVita1x jährlich kostenlose PZR in DentNet-Partnerpraxis (kein separater Eurobetrag)Ab 18 Jahren; nur in DentNet-Praxen kostenfrei.Altersgrenze · kein Eurobetragzuletzt geändert 06.03.2026 · Abruf 19.08.2026bkk-provita.de
BKK Public85 % der Kosten, max. 102 Euro pro Behandlung (Höchstbetrag 120 Euro)2x pro Kalenderjahr; ab 18 Jahren.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkk-public.de
BKK Rieker.RICOSTA.Weisserbis zu 50 Euro je Kalenderjahr außerhalb von DentNet; in einer DentNet-Praxis einmal jährlich kostenfreiKeine weitere Bedingung auf der Seite.keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 01.09.2026bkk-rrw.de
BKK Salzgitter85 % Erstattung, max. 102 Euro pro Behandlung (Höchstbetrag 120 Euro)2x pro Kalenderjahr; ab Vollendung des 18. Lebensjahres.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkk-salzgitter.de
BKK Scheufelen100 % bis 50 Euro, darüber 50 % der Kosten, max. 75 Euro Gesamtzuschuss1x jährlich; ab 18 Jahren.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkk-scheufelen.de
BKK Schwarzwald-Baar-Heubergkostenfrei bei DENT-NET-Partnerpraxen; sonst bis zu 50 Euro bzw. max. 85 % der KostenEinmal im Jahr; die DENT-NET-Variante ab 18 Jahren, die Erstattung außerhalb des Netzes unabhängig vom Alter.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 01.09.2026bkk-sbh.de
BKK VDNkostenlos bei DentNet-Vertragspartnern; sonst 50 Euro Erstattung 1x/Jahr (ab 18); Kinder/Jugendliche bis 16: bis 25 Euro, 2x jährlichDentNet-Teilnahme bei Terminvereinbarung angeben; kombinierbar mit Bonusprogramm BoNickel.Altersgrenze01.01.2026 · Abruf 19.08.2026bkk-vdn.de
BKK VerbundPlus80 % der Kosten, max. 80 Euro pro Kalenderjahr (ab 2022); alternativ 2 kostenlose PZR/Jahr via DENT-NETAb 18 Jahren; max. 1x pro Kalenderjahr (Kostenerstattungsvariante).Altersgrenze„ab 2022“ (kein weiteres Aktualisierungsdatum) · Abruf 19.08.2026bkk-verbundplus.de
BKK WERRA-MEISSNERbis zu 25 Euro pro JahrAb 16 Jahren; 1x jährlich.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkk-werra-meissner.de
BKK WIRTSCHAFT UND FINANZEN (BKK W&F)bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr, davon bis zu 100 Euro je Einzelbehandlung; die kostenfreie Zahnreinigung über die DentNet-Kooperation gilt nur für Schwangere während der SchwangerschaftSeit dem 15. August 2026 ohne Altersgrenze; Einreichung bis 31. März des Folgejahres. Der Betrag stammt aus dem gemeinsamen Budget für Zahnleistungen.geteiltes Budget · Frist 31. Märzgültig ab 15. August 2026 · Abruf 01.09.2026bkk-wf.de, englische Fassung
BKK DürkoppAdlerbis zu 80 Euro pro Kalenderjahr; zählt zusätzlich als Aktivität im Bonusprogramm „ViDA plus“Max. 1x pro Kalenderjahr; Einreichung bis 31.03. des Folgejahres.Frist 31. Märznur ein technischer Zeitstempel des Redaktionssystems · Abruf 19.08.2026bkk-da.de
BKK24(a) 2x jährlich bis zu 45 Euro bei frei wählbarer Praxis; (b) kostenlos bei DentNet-Praxen, Jahreswert 147 EuroVariante (b) ab 18 Jahren, 6-Monats-Abstand bei DentNet-Praxen.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkk24.de
BKK-Würthbis zu 75 Euro pro Kalenderjahr1x pro Kalenderjahr.keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bkk-wuerth.de
BMW BKKbis zu 40 Euro pro Jahr1x jährlich; Mindestalter 18 Jahre; freie Zahnarztwahl.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bmwbkk.de
Bosch BKKkein Festbetrag; die Zahnreinigung ist nur eine anrechenbare Aktivität im Bonusprogramm „G-win Flex“, dessen Jahresdeckel mehrere Leistungen umfasstTeilnahme am G-win-Bonusprogramm nötig.nur über ein Bonusprogramm · geteiltes Budgetkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026bosch-bkk.de
Continentale Betriebskrankenkassekein eigener Betrag für die Zahnreinigung; im Bonusprogramm 20 Euro als Gesundheitszuschuss oder 10 Euro als Geldbonus je Aktivität, innerhalb eines Jahresdeckels für das gesamte ProgrammTeilnahme am Bonusprogramm und Nachweis der Aktivität.nur über ein Bonusprogrammkein Datum auf der Seite · Abruf 01.09.2026continentale-bkk.de
DAK-Gesundheitbis zu 60 Euro pro Jahr1x jährlich; 2x möglich bei Zusatzversicherung über Partner HanseMerkur; Schwangere volle Kostenübernahme über MamaPLUS.keine Kennzeichnung20. Januar 2026 · Abruf 01.09.2026dak.de
Debeka BKK100 % Erstattung, maximal 40 Euro pro Versicherten und Kalenderjahr1x pro Kalenderjahr, Mindestalter 18 Jahre; Rechnung + Bankverbindung einreichen.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026debeka-bkk.de
energie-Betriebskrankenkassebis zu 25 Euro pro PZR2x pro Kalenderjahr; Schwangere kostenfrei via DentNet.keine Kennzeichnungzuletzt aktualisiert 17. August 2026 · Abruf 19.08.2026energie-bkk.de
EY Betriebskrankenkassebis zu 50 Euro pro Kalenderjahr1x jährlich, Mindestalter 18 Jahre; Kinder/Jugendliche 6-18 Jahre stattdessen Anspruch auf halbjährliche Zahnvorsorgeuntersuchungen.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026ey-bkk.de
Handelskrankenkasse (hkk)kostenlose PZR 1x/Jahr bei über 1.000 DentNet-Vertragspraxen (kein Festbetrag als Kassenleistung); alternativ Erstattung über allgemeines BonusprogrammMindestalter 18 Jahre für die kostenfreie Variante.Altersgrenze · kein Eurobetragkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026hkk.de
Heimat Krankenkassebis zu 80 Euro pro Jahr1x pro Kalenderjahr; wahlweise Gesundheitskonto (freie Zahnarztwahl) oder kostenfreie Direktabrechnung bei Vertragszahnärzten (nicht kombinierbar); alle Altersklassen.geteiltes Budgetkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026heimat-krankenkasse.de
HEK Hanseatische Krankenkassekeine Satzungsleistung für erwachsene VersicherteNur für Schwangerschaft: einmalige volle Kostenübernahme.kein Eurobetragkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026hek.de
IKK Die Innovationskassebis zu 250 Euro pro Jahr für zwei professionelle Zahnreinigungen2x jährlich; keine Altersbeschränkung genannt.keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 01.09.2026die-ik.de
IKK classicbis zu 40 Euro pro JahrZusätzlich Option: ab 18 Jahren über DentNet-Partnerpraxen 1x jährlich kostenfreie PZR.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026ikk-classic.de
IKK gesund plus30 Euro pro Jahr (Bonusprogramm) bzw. kostenlos 1x/Jahr über DentNet-PartnerpraxenÜber das Bonusprogramm „Aktiv gesund plus, Achtzehn plus“.nur über ein Bonusprogrammkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026ikk-gesundplus.de
IKK Südwestbis zu 50 Euro1x pro Kalenderjahr volle Höhe bis 50 Euro; approbierter Privat- oder Vertragszahnarzt.keine Kennzeichnungnur ein technischer Zeitstempel des Redaktionssystems · Abruf 19.08.2026ikk-suedwest.de
INNUNGSKRANKENKASSE BRANDENBURG UND BERLIN (IKK BB)40 Euro pro JahrRechnungseinreichung erforderlich; alternativ kostenfreie jährliche PZR bei dent-net-Partnerzahnärzten.keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026ikkbb.de
KARL MAYER BKK50 Euro, 1x jährlichAb vollendetem 16. Lebensjahr.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026karlmayer-bkk.de
KKH Kaufmännische Krankenkasse120 Euro pro Kalenderjahr, für zwei Behandlungen je bis zu 60 EuroBehandlung bei einem Vertragszahnarzt; Einreichung der Rechnung über das Kundenportal, die App oder per Post.keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 01.09.2026kkh.de
KNAPPSCHAFTkein eigenständiger fester PZR-Zuschuss; Gesundheitskonto gesundPlus bis zu 150 Euro (Gesamtbudget mehrerer Leistungen, u.a. PZR, Fitnesstracker, Gesundheitskurse)Betrag ist Gesamtbudget, keine reine PZR-Leistung.geteiltes Budgetnur ein technischer Zeitstempel des Redaktionssystems · Abruf 19.08.2026knappschaft.de
König & Bauer BKKbis zu 40 Euro pro KalenderjahrAb 18 Jahren für Erwachsene; kollektive Jahresobergrenze 360 Euro zusammen mit Osteopathie/bestimmten Arzneimitteln.geteiltes Budget · Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026koenig-bauer-bkk.de
Krones Betriebskrankenkassebis zu 40 Euro pro Jahr1x im Jahr; Bonusprogramm-Teilnehmer können ab dem 01.01.2024 zusätzlich den verbliebenen Eigenanteil über das Bonusmodell geltend machen.keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026krones-bkk.de
Mercedes-Benz BKKkein Zuschuss; im Bonusprogramm „100 PRO AKTIV“ 10 EuroTeilnahme am Bonusprogramm erforderlich.nur über ein BonusprogrammArtikel datiert 03.09.2020 · Abruf 01.09.2026mercedes-benz-bkk.com
Merck BKKkein fester Eurobetrag direkt bei PZR; eingebunden ins Bonusmodell: Erwachsene bis zu 120 Euro Zuschuss (alt. 60 Euro Geldprämie); Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre bis 50 Euro (alt. 25 Euro)1x im Jahr bezuschussbar; Abstempelung durch Praxis spätestens bis Quartalsende.nur über ein Bonusprogramm · Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026merck-bkk.de
mhplus Betriebskrankenkassebis zu 40 Euro pro JahrKeine Altersgrenze; 1-2x jährlich je nach zahnärztlicher Empfehlung.keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026mhplus-krankenkasse.de
novitas bkkkostenfrei bei DentNet-Vertragspraxen, sonst 50 Euro Zuschuss pro Kalenderjahr bei freier ZahnarztwahlAb 18 Jahren; für kostenfreie Variante Teilnahmeerklärung nötig.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026novitas-bkk.de
Pronova BKK30 Euro pro Behandlung (über Bonusprogramm)PZR gilt als private Zusatzleistung, zunächst selbst bezahlt; separat bis zu 2x jährlich 10 Euro Bonus für Zahnvorsorge-Teilnahme.nur über ein Bonusprogrammkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026pronovabkk.de
R+V Betriebskrankenkassekostenfreie PZR 1x jährlich bei DentNet-Vertragszahnärzten (ab 18) ODER bis zu 50 Euro Erstattung pro Kalenderjahr bei freier ZahnarztwahlGültig für Behandlungen ab Juli 2023; nicht kombinierbar mit bestimmten Wahltarifen.Altersgrenzegültig ab Juli 2023 (kein weiteres Aktualisierungsdatum) · Abruf 19.08.2026ruv-bkk.de
Salus BKKkeine feste Obergrenze/Eurobetrag; 1 PZR-Sitzung pro Kalenderjahr im Rahmen des Versorgungsvertrags-Netzwerks abgedeckt; Schwangere 2 SitzungenBehandlung nur bei am Versorgungsvertrag teilnehmendem Zahnarzt.kein Eurobetragkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026salus-bkk.de
SECURVITA BKK26 Euro pro Behandlung2x jährlich; Rechnung binnen 6 Monaten ab Rechnungsdatum einreichen.keine Kennzeichnungnur ein technischer Zeitstempel des Redaktionssystems · Abruf 19.08.2026securvita.de
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse10 Euro pro Jahr (Bonusprogramm, freie Zahnarztwahl) ODER volle Kostenübernahme bei DentNet-Partnerpraxis1x jährlich; ab 18 Jahre.nur über ein Bonusprogramm · Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 01.09.2026sbk.org
SKD BKK100 % volle Kostenübernahme (kein fester Eurobetrag, sondern vollständige Erstattung als Satzungsleistung)1x pro Kalenderjahr; Antrag/Rechnung bis 31. März des Folgejahres, sonst Verfall; alternativ kostenlose PZR via DentNet (nicht kombinierbar).Frist 31. März, sonst Verfall · kein Eurobetragveröffentlicht 27.11.2024, zuletzt geändert 19.12.2025 · Abruf 19.08.2026skd-bkk.de
SVLFG (Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)80 % der tatsächlichen Kosten, maximal 50,00 Euro je Kalenderjahr1x pro Kalenderjahr; Originalrechnung vorlegen.keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026svlfg.de
Südzucker BKK60 Euro pro Jahr1x jährlich.keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 01.09.2026südzucker-bkk.de
Techniker Krankenkasse (TK)bis zu 40 EuroEinmal pro Kalenderjahr; ab 18 Jahren; erstattet werden nur Behandlungen ab dem 1. Oktober 2022; auf der Rechnung muss „professionelle Zahnreinigung“ oder die Nummer „GOZ 1040“ stehen.Altersgrenze01.07.2026 · Abruf 01.09.2026tk.de
TUI BKK48,75 Euro pro Behandlung (75 % von max. 65 Euro Höchstbetrag)2x je Kalenderjahr; ab 18 Jahren.Altersgrenzekein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026tui-bkk.de
VIACTIV Krankenkasse30 Euro pro Behandlung (insgesamt bis zu 60 Euro/Jahr)2x jährlich; unabhängig von Zahnarztwahl; separates verbessertes Angebot für Schwangere.keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026viactiv.de
vivida bkkbis zu 50 Euro pro Kalenderjahr1x pro Kalenderjahr; Rechnung bis 31. März des Folgejahres einreichen.Frist 31. Märzkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026vividabkk.de
WMF BKK20 Euro (freie Zahnarztwahl) ODER kostenfrei bei DentNet-Partnerpraxis1x pro Jahr.keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026wmf-bkk.de
ZF BKKbis zu 30 Euro pro Termin, 2x pro Kalenderjahr (max. 60 Euro/Jahr)Zahnarzt mit Zulassung oder teilnehmende DentNet-Praxis.keine Kennzeichnungkein Datum auf der Seite · Abruf 19.08.2026zfbkk.de

Alle 93 Zeilen stammen von der Domäne der jeweiligen Kasse und wurden am 19. August 2026 abgerufen; fünfzehn Zeilen wurden am 1. September 2026 an ihrer eigenen Quelle erneut gelesen, und das Abrufdatum steht in jeder Zeile. Zwei dieser fünfzehn Angaben waren sachlich falsch und sind hier korrigiert: die BKK Rieker.RICOSTA.Weisser schreibt „Bei den DentNet Zahnarztpraxen erhalten Sie einmal jährlich eine professionelle Zahnreinigung und das kostenfrei“ und nicht zweimal, und der Betrag, der für die Continentale Betriebskrankenkasse in der Übersicht als Zuschuss stand, ist in Wahrheit der Jahresdeckel ihres gesamten Bonusprogramms und kein Anspruch auf eine Zahnreinigung; PZR-bezogen sind dort 20 Euro als Gesundheitszuschuss oder 10 Euro als Geldbonus je Aktivität. Zwei Datumsangaben stehen auf der heutigen Seite nicht mehr und werden deshalb nicht geführt, bei der BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg und bei der KKH. Die Spalte „Stand und Abruf“ nennt ein Datum nur, wenn die Seite selbst eines für die Angabe nennt; ein technischer Zeitstempel des Redaktionssystems datiert die Angabe nicht und ist als solcher ausgewiesen. So gezählt tragen 57 der 93 Quellseiten überhaupt kein Datum und sechs weitere nur einen technischen Zeitstempel. Die Kennzeichnungen bedeuten: „nur über ein Bonusprogramm“, dass der Betrag aus einem Bonus- oder Prämienprogramm stammt und nicht aus einer Erstattung der Rechnung (13 Zeilen); „geteiltes Budget“, dass er in ein Budget eingerechnet wird, das sich die Zahnreinigung mit anderen Leistungen teilt (14 Zeilen); „Frist 31. März“, dass die Rechnung bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht sein muss, und bei zwei Kassen verfällt der Anspruch danach ausdrücklich (8 Zeilen); „Altersgrenze“, dass die Kasse ein Mindest- oder Höchstalter nennt (39 Zeilen); „kein Eurobetrag“, dass die Kasse keinen Betrag beziffert (9 Zeilen). Über die 78 Zeilen mit einem Betrag, bereinigt um sieben Zahlen, die ein Bonus- oder Programmdeckel und kein Anspruch auf eine Zahnreinigung sind, reicht die Spanne von 10 bis 250 Euro, der Median liegt bei 60 Euro. Verbindlich ist in jedem Fall die Satzung Ihrer eigenen Krankenkasse: § 11 Absatz 6 SGB V macht die Satzung und nicht die Leistungsseite maßgeblich.

Was die Kasse zahlt und was nicht

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse die professionelle Zahnreinigung?

Auch gefragt: Wird die professionelle Zahnreinigung von der Krankenkasse bezahlt? · Ist die professionelle Zahnreinigung eine Kassenleistung?

Nein, die professionelle Zahnreinigung ist keine regelhafte Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung formuliert es so: „Die Prophylaxe mit PZR ist keine regelhafte Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Viele Krankenkassen zahlen jedoch freiwillig einen Zuschuss.“ (Stand Mai 2025). Ohne Zuzahlung bezahlt werden zwei andere Leistungen, und für beide steht die Häufigkeit im Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen, Stand 1. Januar 2026: die eingehende Untersuchung nach Nummer 01 „je Kalenderhalbjahr einmal … frühestens nach Ablauf von vier Monaten“, und das Entfernen harter Zahnbeläge nach Nummer 107 „einmal pro Kalenderjahr“. Bei einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI oder bei Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX gilt Nummer 107a, „einmal pro Kalenderhalbjahr“. Ein freiwilliger Zuschuss ist etwas anderes: Er ruht auf § 11 Absatz 6 SGB V, steht in der Satzung der einzelnen Kasse und fällt deshalb von Kasse zu Kasse verschieden aus. Über die 78 Kassen, die für die Zahnreinigung selbst einen Betrag beziffern, reicht die Spanne von 10 bis 250 Euro.

  • Quellen
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Patienteninformation zur professionellen Zahnreinigung
  • Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA), Nummern 01, 107 und 107a
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 11 Absatz 6, Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Kategorierecherche
  • Geprüft von: Zahnreinigung-Check
  • Geprüft am: 1. September 2026

Was ist der Unterschied zwischen Zahnsteinentfernung und professioneller Zahnreinigung?

Auch gefragt: Ist die Zahnsteinentfernung dasselbe wie eine professionelle Zahnreinigung? · Warum zahlt die Kasse die Zahnsteinentfernung und nicht die professionelle Zahnreinigung?

Zahnsteinentfernung und professionelle Zahnreinigung unterscheiden sich darin, was entfernt wird, und daran hängt, welche von beiden die Kasse bezahlt. Der Leistungstext der Kassenleistung lautet „Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung“ (Nummer 107 des Bewertungsmaßstabs, Stand 1. Januar 2026), und die Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses spricht ebenso von „harten verkalkten Belägen“. Weiche Beläge, der Biofilm, eine Politur und eine Reinigung der Zahnzwischenräume kommen in keiner der beiden Vorschriften vor. Die Nummer 1040 der Gebührenordnung für Zahnärzte beschreibt dagegen „das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen“. Diese vier Bestandteile sind die Trennlinie und nicht der gemeinsame Nenner. Für die Privatrechnung hält der IGeL-Monitor eine Abrechnungsregel fest und stützt sie auf den Kommentar von Liebold, Raff und Wissing zu BEMA und GOZ: An Zähnen, an denen in derselben Sitzung harte Beläge zulasten der Kasse entfernt wurden, kann die Nummer 1040 nicht angesetzt werden, diese Zähne sind von der Privatrechnung abzuziehen. Im Bewertungsmaßstab selbst steht die Regel nicht.

  • Quellen
  • Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA), Nummern 01, 107 und 107a
  • Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Nummer 1040 des Gebührenverzeichnisses
  • IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund, Informationstext zur professionellen Zahnreinigung
  • Geprüft von: Zahnreinigung-Check
  • Geprüft am: 1. September 2026

Was ist eine Satzungsleistung?

Auch gefragt: Auf welcher Rechtsgrundlage zahlt eine Krankenkasse einen Zuschuss zur Zahnreinigung? · Welcher Paragraf erlaubt einer Krankenkasse freiwillige Leistungen?

Eine Satzungsleistung ist eine Leistung, die eine gesetzliche Krankenkasse freiwillig in ihrer eigenen Satzung vorsieht, und sie ist der Grund, warum ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung überhaupt möglich ist. Die Grundlage ist § 11 Absatz 6 SGB V: Eine Kasse „kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität […] der zahnärztlichen Behandlung ohne die Versorgung mit Zahnersatz (§ 28 Absatz 2) […] vorsehen“. Vier Dinge folgen aus diesem Wortlaut. Es heißt „kann“, einen Anspruch darauf gibt es also nicht. Verbindlich ist die Satzung und nicht die Leistungsseite. Die Satzung „muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen“. Und die Erlaubnis endet bei einer Leistung, die der Gemeinsame Bundesausschuss ausgeschlossen hat; für die professionelle Zahnreinigung gibt es keinen solchen Beschluss, denn sie kommt in der Behandlungsrichtlinie an keiner Stelle vor. Eine Obergrenze, ein Genehmigungserfordernis oder eine Finanzierungsregel enthält der Absatz nicht.

  • Quellen
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 11 Absatz 6, Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Behandlungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), Leistungsumfang der zahnärztlichen Behandlung
  • Geprüft von: Zahnreinigung-Check
  • Geprüft am: 1. September 2026

Der Zuschuss je Kasse

Welche Krankenkasse zahlt am meisten für die professionelle Zahnreinigung?

Auch gefragt: Welche Krankenkasse zahlt professionelle Zahnreinigung? · Wie viel zahlen die großen Krankenkassen zur professionellen Zahnreinigung?

Für die professionelle Zahnreinigung nennt die IKK Die Innovationskasse den größten Betrag: bis zu 250 Euro im Jahr für zwei Behandlungen, ohne genannte Altersgrenze; ein Datum trägt die Seite nicht, abgerufen wurde sie am 1. September 2026. Der Betrag allein entscheidet allerdings nicht, wie viel bei Ihnen ankommt: 13 der 93 Kassen zahlen nur über ein Bonusprogramm, 14 rechnen den Zuschuss in ein Budget ein, das er sich mit anderen Leistungen teilt, und 39 nennen eine Altersgrenze. Bei den großen Kassen liegen die Beträge darunter. Die KKH erstattet für zwei Behandlungen jeweils bis zu 60 Euro, zusammen 120 Euro pro Kalenderjahr. Die DAK-Gesundheit zahlt jährlich maximal 60 Euro (Stand 20. Januar 2026), die AOK Bayern zweimal jährlich bis zu je 50 Euro ab 18 Jahren (seit 1. Januar 2025) und die Techniker Krankenkasse bis zu 40 Euro einmal pro Kalenderjahr ab 18 Jahren (Stand 1. Juli 2026). Über die 78 Kassen, die für die Zahnreinigung selbst einen Betrag beziffern, reicht die Spanne von 10 bis 250 Euro, der Median liegt bei 60 Euro. Jede Kasse setzt ihren Betrag selbst, denn es ist eine Satzungsleistung nach § 11 Absatz 6 SGB V.

  • Quellen
  • IKK Die Innovationskasse, veröffentlichte Bedingungen zur professionellen Zahnreinigung
  • KKH, veröffentlichte Bedingungen zur professionellen Zahnreinigung
  • DAK-Gesundheit, veröffentlichte Bedingungen zum Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung
  • AOK Bayern, Übersicht der Zusatzleistungen
  • Techniker Krankenkasse, veröffentlichte Bedingungen zum Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 11 Absatz 6, Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Kategorierecherche
  • Geprüft von: Zahnreinigung-Check
  • Geprüft am: 1. September 2026

Warum zahlt eine Kasse etwas und eine andere nicht?

Auch gefragt: Warum sind die Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung so unterschiedlich? · Welche Krankenkassen zahlen nichts zur professionellen Zahnreinigung?

Der Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung ist eine freiwillige Satzungsleistung, und § 11 Absatz 6 SGB V sagt dazu „kann“, nicht „muss“. Jede der 93 gesetzlichen Krankenkassen entscheidet deshalb selbst, ob sie zahlt, wie viel und unter welchen Bedingungen; sie muss dabei „insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung“ in ihrer Satzung bestimmen und die Mehrleistung in ihrer Rechnungslegung gesondert ausweisen. Verschieden ist nicht nur der Betrag, sondern auch der Weg: ein Teil der Kassen erstattet gegen Rechnung, andere zahlen ausschließlich über ein Bonusprogramm nach § 65a SGB V, wieder andere rechnen die Behandlung in einem Praxisnetz direkt ab. Zwei Kassen zeigen die Bandbreite. Die Mercedes-Benz BKK schreibt „Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Wir erstatten daher die Kosten nicht.“ (Seite datiert 3. September 2020) und bietet 10 Euro im Bonusprogramm. Die BARMER nennt ebenso keinen festen Betrag und verweist auf ihr Bonusprogramm.

  • Quellen
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 11 Absatz 6, Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Mercedes-Benz BKK, veröffentlichte Bedingungen zur professionellen Zahnreinigung
  • BARMER, veröffentlichte Bedingungen zur professionellen Zahnreinigung
  • Kategorierecherche
  • Geprüft von: Zahnreinigung-Check
  • Geprüft am: 1. September 2026

Bedingungen, Fristen und Einreichung

Wird der Zuschuss auf ein gemeinsames Budget angerechnet?

Auch gefragt: Was ist ein Gesundheitskonto der Krankenkasse? · Teilt sich die professionelle Zahnreinigung ein Budget mit anderen Leistungen?

Ja, bei einem Teil der gesetzlichen Krankenkassen. Über alle 93 Kassen gerechnet, Stand 19. August 2026, führen 14 den Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung innerhalb eines Budgets, das er sich mit anderen Leistungen teilt; die Bezeichnungen lauten Gesundheitskonto, Gesundheitsbudget, Gesamtdeckel oder kollektive Jahresobergrenze. Die BKK Wirtschaft und Finanzen nennt bis zu 150 Euro im Kalenderjahr und bis zu 100 Euro je Behandlung, ausdrücklich aus dem gemeinsamen Budget für Zahnleistungen, und seit dem 15. August 2026 ohne Altersgrenze. Für Sie heißt das zweierlei. Der genannte Betrag ist eine Obergrenze und keine Zusage, und wer im selben Jahr eine andere Leistung aus demselben Budget abgerechnet hat, erhält entsprechend weniger. Wie das Budget zugeschnitten ist, steht in der Satzung, denn § 11 Absatz 6 SGB V verlangt dort Angaben zu Art, Dauer und Umfang der Leistung. Bei 13 Kassen läuft die Zahlung nicht als Erstattung der Rechnung, sondern nur über ein Bonusprogramm; bei drei Kassen trifft beides zu.

  • Quellen
  • BKK Wirtschaft und Finanzen, veröffentlichte Bedingungen zur Zahnreinigung
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 11 Absatz 6, Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Kategorierecherche
  • Geprüft von: Zahnreinigung-Check
  • Geprüft am: 1. September 2026

Bis wann muss ich die Rechnung bei meiner Kasse einreichen?

Auch gefragt: Kann man die professionelle Zahnreinigung bei der Krankenkasse einreichen? · Was muss auf der Rechnung für die professionelle Zahnreinigung stehen?

Für die Rechnung über eine professionelle Zahnreinigung gibt es keine für alle Kassen gültige Frist; sie steht in der Satzung der jeweiligen Kasse, weil § 11 Absatz 6 SGB V die Satzung maßgeblich macht. Über alle 93 gesetzlichen Krankenkassen gerechnet, Stand 19. August 2026, nennen acht den 31. März des Folgejahres, und zwei von ihnen lassen den Anspruch danach ausdrücklich verfallen: die BKK B. Braun Aesculap und die SKD BKK. Andere Kassen setzen die Frist anders oder nennen gar keine. Die Techniker Krankenkasse nennt statt einer Einreichungsfrist einen Stichtag für die Behandlung: „Wir erstatten keine Kosten für Zahnreinigungen, die vor dem 1. Oktober 2022 gemacht wurden.“ (Stand 1. Juli 2026). Auf der Rechnung muss dort „professionelle Zahnreinigung“ oder die Nummer „GOZ 1040“ stehen, weitere Unterlagen sind nicht nötig. Welche Frist für Sie gilt, steht in der Satzung Ihrer eigenen Krankenkasse und nicht auf ihrer Leistungsseite; wo sie den 31. März des Folgejahres nennt, endet die Einreichung nicht mit dem Kalenderjahr.

  • Quellen
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 11 Absatz 6, Satzungsleistungen der Krankenkassen
  • Techniker Krankenkasse, veröffentlichte Bedingungen zum Zuschuss für die professionelle Zahnreinigung
  • Kategorierecherche
  • Geprüft von: Zahnreinigung-Check
  • Geprüft am: 1. September 2026