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SachbezugIndex

Quellen: EStG, SvEV, BMF, BaFin, BFH, DRV

Sachbezugswerte

Amtliche Sachbezugswerte: Verpflegung, Unterkunft und Wohnung, jahrgangsgenau

Für Verpflegung und für eine Unterkunft, die ein Arbeitgeber als Sachbezug zur Verfügung stellt, setzt § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung amtliche Werte fest: seit dem 1. Januar 2026 monatlich 345 Euro für freie Verpflegung, zusammengesetzt aus 71 Euro für das Frühstück und je 137 Euro für Mittag- und Abendessen,SvEV § 2 · 2026 sowie monatlich 285 Euro für eine freie Unterkunft.SvEV § 2 · 2026 Für eine Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt;DRV summa summarum · 2026 dort gilt der ortsübliche Mietpreis. Die Werte sind jährlich indexiert: das Bundesministerium für Arbeit und Soziales passt sie an die Verbraucherpreisentwicklung an, für 2026 an die zum 30. Juni 2025 maßgebende,BMAS · 2026 und setzt sie durch eine eigene Änderungsverordnung in § 2 SvEV ein. Der Paragraph selbst nennt kein Kalenderjahr, weshalb der Jahrgang eines Betrages aus Artikel 2 der Änderungsverordnung folgt16. SvEV-ÄndVO · 2025 und nicht aus dem Konsolidierungsstand einer Gesetzesausgabe. Für Zeiträume von weniger als einem Monat hat § 2 Abs. 6 SvEV eine eigene Rechenvorschrift.SvEV § 2 · 2026 Und derselbe Wertesatz wirkt in zwei Rechtskreisen auf zwei Grundlagen: festgesetzt wird er sozialversicherungsrechtlich, lohnsteuerlich ist er nach den Lohnsteuer-Richtlinien ausnahmslos für die Sachbezüge maßgebend, für die sie bestimmt sind.LStR 2023 · 2023

Stand:

Die amtlichen Sachbezugswerte nach § 2 SvEV, mit dem Wert des Vorjahrgangs, der Fundstelle und der Stelle, aus der der Jahrgang folgt
GegenstandWert ab 1. Januar 2026Wert bis 31. Dezember 2025FundstelleWoher der Jahrgang folgt
Freie Verpflegung, monatlich345 Euro333 Euro§ 2 Abs. 1 Satz 1 SvEVArtikel 2 der Sechzehnten Änderungsverordnung, Inkrafttreten 1. Januar 2026
Frühstück, monatlich71 Euro69 Euro§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SvEVArtikel 2 der Sechzehnten Änderungsverordnung, Inkrafttreten 1. Januar 2026
Mittagessen, monatlich137 Euro132 Euro§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SvEVArtikel 2 der Sechzehnten Änderungsverordnung, Inkrafttreten 1. Januar 2026
Abendessen, monatlich137 Euro132 Euro§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SvEVArtikel 2 der Sechzehnten Änderungsverordnung, Inkrafttreten 1. Januar 2026
Freie Unterkunft, monatlich285 Euro282 Euro§ 2 Abs. 3 Satz 1 SvEVArtikel 2 der Sechzehnten Änderungsverordnung, Inkrafttreten 1. Januar 2026
Wohnung, Ersatzwert je Quadratmeter monatlich5,01 Euro4,95 Euro§ 2 Abs. 4 Satz 2 SvEVArtikel 2 der Sechzehnten Änderungsverordnung, Inkrafttreten 1. Januar 2026
Wohnung, Ersatzwert je Quadratmeter bei einfacher Ausstattung4,10 Euro4,05 Euro§ 2 Abs. 4 Satz 2 SvEVArtikel 2 der Sechzehnten Änderungsverordnung, Inkrafttreten 1. Januar 2026

Die Werte bis 31. Dezember 2025 sind aus dem Änderungsbefehl der Sechzehnten Änderungsverordnung belegt, die alten und neuen Wert nebeneinander nennt; ein konsolidierter Normtext trägt nur den geltenden. Die Quadratmeterwerte für eine Wohnung sind kein amtlicher Sachbezugswert, sondern ein Ersatzwert, den § 2 Abs. 4 Satz 2 SvEV mit einem „kann“ für den Fall außergewöhnlicher Schwierigkeiten bei der Feststellung des ortsüblichen Mietpreises eröffnet. Kalendertägliche Werte weist dieses Register nicht aus; für Zeiträume unter einem Monat gilt die Rechenvorschrift des § 2 Abs. 6 SvEV.

Für Zeiträume von weniger als einem Monat rechnet § 2 Abs. 6 SvEV selbst vor: „Bei der Berechnung des Wertes für kürzere Zeiträume als einen Monat ist für jeden Tag ein Dreißigstel der Werte nach den Absätzen 1 bis 5 zugrunde zu legen.SvEV § 2 · 2026 Die Prozentsätze der Absätze 2 und 3 sind auf den Tageswert nach Satz 1 anzuwenden. Die Berechnungen werden jeweils auf 2 Dezimalstellen durchgeführt; die zweite Dezimalstelle wird um 1 erhöht, wenn sich in der dritten Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt.“ Ein kalendertäglicher Wert ist damit das Ergebnis dieser Vorschrift, und ein Monatswert wird nicht schlicht geteilt.
Die Werte je Mahlzeit ab dem Kalenderjahr 2026, aus der Verwaltungsposition
MahlzeitWert je MahlzeitFundstellePopulation und Modalität
Frühstück2,37 EuroBMF-Schreiben vom 29. Dezember 2025Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden; der Wert beträgt, ein Ermessen sieht das Schreiben nicht vor
Mittag- oder Abendessen4,57 EuroBMF-Schreiben vom 29. Dezember 2025Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden; der Wert beträgt, ein Ermessen sieht das Schreiben nicht vor
Vollverpflegung aus Frühstück, Mittag- und Abendessen11,50 EuroBMF-Schreiben vom 29. Dezember 2025Bei Vollverpflegung sind die Mahlzeiten mit diesem Wert anzusetzen

Diese Werte gelten je Mahlzeit und nicht je Monat. Das Schreiben nennt die Sechzehnte Änderungsverordnung als die Vorschrift, die sie festgesetzt hat, und stützt sie damit auf dieselbe Norm wie den Monatswert der Verpflegung. Nach § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG gilt die Bewertung seit dem 1. Januar 2014 auch für eine Mahlzeit während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, sofern der Preis der Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt; diese 60 Euro sind eine Preisobergrenze für die einzelne Mahlzeit und keine monatliche Freigrenze.

Die Erhöhungen und Verminderungen des § 2 SvEV, je mit ihrem Tatbestand
TatbestandWirkung auf den WertFundstelle
Verpflegung eines Familienangehörigen, der das 18. Lebensjahr vollendet hatErhöhung um 100 Prozent§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SvEV
Familienangehöriger, der das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatErhöhung um 80 Prozent§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SvEV
Familienangehöriger, der das 7., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hatErhöhung um 40 Prozent§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SvEV
Familienangehöriger, der das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hatErhöhung um 30 Prozent§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SvEV
Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder Unterbringung in einer GemeinschaftsunterkunftVerminderung um 15 Prozent§ 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SvEV
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und AuszubildendeVerminderung um 15 Prozent§ 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SvEV
Belegung der Unterkunft mit zwei BeschäftigtenVerminderung um 40 Prozent§ 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe a SvEV
Belegung mit drei BeschäftigtenVerminderung um 50 Prozent§ 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe b SvEV
Belegung mit mehr als drei BeschäftigtenVerminderung um 60 Prozent§ 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe c SvEV

Die Prozentsätze wirken auf verschiedene Werte: die Erhöhungen auf den Verpflegungswert nach Absatz 1, die Verminderungen auf den Unterkunftswert nach Absatz 3 Satz 1. Der Wortlaut zählt die Verminderungen auf, ohne eine Reihenfolge oder eine Verrechnung untereinander anzuordnen. Für die Kürzung um 15 Prozent nennt die Deutsche Rentenversicherung für 2026 als Ergebnis einen Monatswert von 242,25 Euro. Maßgebend für das Alter eines Familienangehörigen ist nach § 2 Abs. 2 Satz 2 SvEV der erste Entgeltabrechnungszeitraum des Kalenderjahres.

Ein und derselbe Wertesatz wirkt in zwei Rechtskreisen, und in jedem auf einer eigenen Grundlage. Festgesetzt wird er im Sozialversicherungsrecht: die Sozialversicherungsentgeltverordnung ergeht aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch,16. SvEV-ÄndVO · 2025 und der Rentenversicherungsträger formuliert die beitragsrechtliche Folge so: Sachbezüge sind mit den für sie festgesetzten Werten als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen.DRV summa summarum · 2026 Lohnsteuerlich halten die Lohnsteuer-Richtlinien in R 8.1 Abs. 4 fest, dass amtliche Sachbezugswerte durch die SvEV oder durch Erlasse der obersten Landesfinanzbehörden nach § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG festgesetzt werden,LStR 2023 · 2023 und erklären sie ausnahmslos für maßgebend, soweit nicht zulässigerweise § 8 Abs. 3 EStG angewandt wird. Dass „beitragsfrei“ auch innerhalb der Sozialversicherung kein einheitlicher Begriff ist, zeigt § 1 Abs. 2 SvEV: lohnsteuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind in der gesetzlichen Unfallversicherung und in der Seefahrt dem Arbeitsentgelt zuzurechnen,SvEV § 1 · 2026 in den übrigen Zweigen nicht.
Wer einen dieser Werte belegen will, verlinkt das Verkündungs-PDF der Änderungsverordnung und nicht deren Metadatenseite: diese nennt Titel, Verkündungsdaten und Federführung, aber keinen Satz des Regelungstextes. Die Verkündungsseite veröffentlicht dazu selbst eine Prüfsumme des Regelungstext-PDF, mit der die Integrität des Downloads geprüft werden kann.16. SvEV-ÄndVO · 2025 Die Lohnsteuer-Richtlinien 2023 werden auf dieser Seite in der Fassung der Bundesrat-Drucksache 455/22 zitiert, also in dem von der Bundesregierung vorgelegten Text; sie treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und sind ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden und ersetzen die Lohnsteuer-Richtlinien 2008.LStR 2023 · 2023

Freie Verpflegung

Welche amtlichen Werte gelten für freie Verpflegung, Unterkunft und Wohnung?

Auch gefragt: Wie hoch sind die amtlichen Sachbezugswerte 2026? · Welche Werte gelten für freie Kost und Logis?

Als Sachbezug zur Verfügung gestellte Verpflegung ist seit dem 1. Januar 2026 mit monatlich 345 Euro anzusetzen, zusammengesetzt aus 71 Euro für das Frühstück und je 137 Euro für Mittagessen und Abendessen.SvEV § 2 · 2026 Für eine freie Unterkunft setzt § 2 Abs. 3 SvEV monatlich 285 Euro fest. Für eine Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt;DRV summa summarum · 2026 anzusetzen ist der ortsübliche Mietpreis, und nur bei außergewöhnlichen Schwierigkeiten seiner Feststellung kann ein Quadratmeterwert an seine Stelle treten. Die Beträge stehen in § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung und gelten in dieser Höhe, weil die Sechzehnte Verordnung zur Änderung dieser Verordnung sie mit Wirkung zum 1. Januar 2026 eingesetzt hat.16. SvEV-ÄndVO · 2025 Der Paragraph selbst nennt kein Kalenderjahr: die Jahresbindung steht in Artikel 2 der Änderungsverordnung und auf der Portalseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die von den Werten für das Jahr 2026 spricht.BMAS · 2026

Quellen

  1. Sozialversicherungsentgeltverordnung, § 2 Verpflegung, Unterkunft und Wohnung als SachbezugVerordnungPortalfassung Stand 16. Januar 2026, abgerufen am 9. September 2026
  2. Sechzehnte Verordnung zur Änderung der SozialversicherungsentgeltverordnungVerordnung, verkündet im Bundesgesetzblattausgefertigt am 19. Dezember 2025, verkündet am 29. Dezember 2025 als BGBl. 2025 I Nr. 377
  3. Deutsche Rentenversicherung Bund, Lexikoneintrag Sachbezüge der Zeitschrift summa summarumLexikoneintrag des Rentenversicherungsträgersletzte Bearbeitung 17. Mai 2026, abgerufen am 9. September 2026
  4. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Portalseite zur Sechzehnten Verordnung zur Änderung der SozialversicherungsentgeltverordnungPortalseite des Ministeriumsohne Standangabe; abgerufen am 9. September 2026
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Wie setzt sich der Wert für freie Verpflegung aus den einzelnen Mahlzeiten zusammen?

Auch gefragt: Welcher Wert gilt, wenn nur das Frühstück gestellt wird? · Wie hoch ist der Sachbezugswert für Mittagessen und Abendessen?

Der Monatswert für als Sachbezug gewährte Verpflegung setzt sich nach § 2 Abs. 1 SvEV aus drei Teilwerten zusammen: 71 Euro für das Frühstück, 137 Euro für das Mittagessen und 137 Euro für das Abendessen, zusammen 345 Euro.SvEV § 2 · 2026 Wird nur ein Teil der Verpflegung gestellt, ist der jeweilige Teilwert anzusetzen und nicht der Gesamtwert. Die Modalität des Wortlauts ist eindeutig: der Wert wird festgesetzt, es gibt kein Ermessen und keine Schätzung. Bis zum 31. Dezember 2025 lauteten dieselben Beträge 333 Euro, 69 Euro und je 132 Euro;16. SvEV-ÄndVO · 2025 die Sechzehnte Änderungsverordnung hat sie mit Wirkung zum 1. Januar 2026 ersetzt und nennt alten und neuen Wert nebeneinander. Für arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt abgegebene Mahlzeiten setzt die Finanzverwaltung zusätzlich Werte je Mahlzeit fest, die ab dem Kalenderjahr 2026 gelten.BMF Mahlzeitenwerte · 2025

Quellen

  1. Sozialversicherungsentgeltverordnung, § 2 Verpflegung, Unterkunft und Wohnung als SachbezugVerordnungPortalfassung Stand 16. Januar 2026, abgerufen am 9. September 2026
  2. Sechzehnte Verordnung zur Änderung der SozialversicherungsentgeltverordnungVerordnung, verkündet im Bundesgesetzblattausgefertigt am 19. Dezember 2025, verkündet am 29. Dezember 2025 als BGBl. 2025 I Nr. 377
  3. Bundesministerium der Finanzen, Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung unentgeltlicher oder verbilligter Mahlzeiten der ArbeitnehmerBMF-Schreibenvom 29. Dezember 2025, anzuwenden ab dem Kalenderjahr 2026
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Wie wird ein amtlicher Sachbezugswert für einen Teil eines Monats berechnet?

Auch gefragt: Was gilt, wenn Verpflegung nur an einzelnen Tagen gestellt wird? · Wie wird ein Monatswert auf Tage umgerechnet?

Ein amtlicher Sachbezugswert für einen Teil eines Monats folgt einer eigenen Rechenvorschrift. § 2 Abs. 6 SvEV bestimmt, dass für jeden Tag ein Dreißigstel der Werte nach den Absätzen 1 bis 5 zugrunde zu legen ist,SvEV § 2 · 2026 dass die Prozentsätze der Absätze 2 und 3 auf diesen Tageswert anzuwenden sind und dass die Berechnungen jeweils auf 2 Dezimalstellen durchgeführt werden, wobei die zweite Dezimalstelle um 1 erhöht wird, wenn sich in der dritten eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt. Ein kalendertäglicher Wert ist deshalb stets das Ergebnis dieser Vorschrift und keine eigene Festsetzung. Wird ein Sachbezug verbilligt gewährt, ist nach § 2 Abs. 5 SvEV der Unterschiedsbetrag zwischen dem vereinbarten Preis und dem Wert bei freiem Bezug dem Arbeitsentgelt zuzurechnen.SvEV § 2 · 2026

Quellen

  1. Sozialversicherungsentgeltverordnung, § 2 Verpflegung, Unterkunft und Wohnung als SachbezugVerordnungPortalfassung Stand 16. Januar 2026, abgerufen am 9. September 2026
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Welche Werte gelten, wenn auch Familienangehörige verpflegt werden?

Auch gefragt: Erhöht sich der Sachbezugswert für mitverpflegte Kinder? · Welcher Verpflegungswert gilt für Auszubildende?

Die Werte für als Sachbezug gestellte Verpflegung erhöhen sich, wenn nicht nur der Beschäftigte, sondern auch seine nicht bei demselben Arbeitgeber beschäftigten Familienangehörigen verpflegt werden. § 2 Abs. 2 SvEV staffelt die Erhöhung je Angehörigen nach dem Lebensalter: um 100 Prozent ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, um 80 Prozent vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, um 40 Prozent vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 14. und um 30 Prozent davor.SvEV § 2 · 2026 Maßgebend ist das Lebensalter im ersten Entgeltabrechnungszeitraum des Kalenderjahres. Sind Ehegatten bei demselben Arbeitgeber beschäftigt, sind die Erhöhungswerte für die Verpflegung der Kinder beiden Ehegatten je zur Hälfte zuzurechnen.SvEV § 2 · 2026 Diese Prozentsätze sind Erhöhungen des Wertes nach Absatz 1 und keine niedrigeren Werte für jüngere Beschäftigte: für Jugendliche und Auszubildende gilt der Wert des Absatzes 1 selbst.

Quellen

  1. Sozialversicherungsentgeltverordnung, § 2 Verpflegung, Unterkunft und Wohnung als SachbezugVerordnungPortalfassung Stand 16. Januar 2026, abgerufen am 9. September 2026
  • Geprüft von: Sachbezug-Index

Unterkunft und Wohnung

Wie hoch ist der amtliche Sachbezugswert für eine freie Unterkunft?

Auch gefragt: Welcher Wert gilt für ein vom Arbeitgeber gestelltes Zimmer? · Wann wird der Unterkunftswert gekürzt?

Der Sachbezugswert einer als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft ist nach § 2 Abs. 3 SvEV seit dem 1. Januar 2026 auf monatlich 285 Euro festgesetzt;SvEV § 2 · 2026 bis zum 31. Dezember 2025 waren es 282 Euro.16. SvEV-ÄndVO · 2025 Der Wert vermindert sich um 15 Prozent bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft, um 15 Prozent für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende sowie bei einer Belegung mit zwei Beschäftigten um 40 Prozent, mit drei um 50 Prozent und mit mehr als drei um 60 Prozent. Ist es nach Lage des einzelnen Falles unbillig, den Wert so zu bestimmen, kann die Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden. Die Deutsche Rentenversicherung führt den Monatswert einschließlich der Kosten für Heizung und Beleuchtung.DRV summa summarum · 2026

Quellen

  1. Sozialversicherungsentgeltverordnung, § 2 Verpflegung, Unterkunft und Wohnung als SachbezugVerordnungPortalfassung Stand 16. Januar 2026, abgerufen am 9. September 2026
  2. Sechzehnte Verordnung zur Änderung der SozialversicherungsentgeltverordnungVerordnung, verkündet im Bundesgesetzblattausgefertigt am 19. Dezember 2025, verkündet am 29. Dezember 2025 als BGBl. 2025 I Nr. 377
  3. Deutsche Rentenversicherung Bund, Lexikoneintrag Sachbezüge der Zeitschrift summa summarumLexikoneintrag des Rentenversicherungsträgersletzte Bearbeitung 17. Mai 2026, abgerufen am 9. September 2026
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Wann liegt eine Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt oder eine Gemeinschaftsunterkunft vor?

Auch gefragt: Was ist eine Gemeinschaftsunterkunft im Sinne der Sachbezugswerte? · Genügt eine Mehrfachbelegung für den Abschlag?

Der Wert einer Unterkunft vermindert sich in beiden Fällen um 15 Prozent, und die Abgrenzung entscheidet daher, mit welchem Betrag ein Sachbezug anzusetzen ist. Eine Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt liegt nach der Auslegung der Deutschen Rentenversicherung vor, wenn der Arbeitnehmer sowohl in die Wohnungs- als auch in die Verpflegungsgemeinschaft des Arbeitgebers aufgenommen wird;DRV summa summarum · 2026 wird ausschließlich Unterkunft gestellt, liegt sie nicht vor und der ungekürzte Wert ist anzusetzen. Eine Gemeinschaftsunterkunft sind zum Beispiel Lehrlingswohnheime, Schwesternwohnheime oder Kasernen; kennzeichnend sind gemeinschaftlich zu nutzende Wasch- beziehungsweise Duschräume, Toiletten und gegebenenfalls eine Gemeinschaftsküche oder Kantine.DRV summa summarum · 2026 Eine Mehrfachbelegung allein führt nicht zur Bewertung als Gemeinschaftsunterkunft, denn ihr trägt § 2 Abs. 3 SvEV mit gesonderten Abschlägen von 40, 50 und 60 Prozent bereits Rechnung.

Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung Bund, Lexikoneintrag Sachbezüge der Zeitschrift summa summarumLexikoneintrag des Rentenversicherungsträgersletzte Bearbeitung 17. Mai 2026, abgerufen am 9. September 2026
  • Geprüft von: Sachbezug-Index

Welcher Wert gilt für eine als Sachbezug überlassene Wohnung?

Auch gefragt: Gibt es einen amtlichen Sachbezugswert für eine Wohnung? · Wie wird eine Werkswohnung bewertet?

Für eine als Sachbezug zur Verfügung gestellte Wohnung ist kein amtlicher Sachbezugswert festgesetzt.DRV summa summarum · 2026 Anzusetzen ist nach § 2 Abs. 4 SvEV der ortsübliche Mietpreis, und zwar unter Berücksichtigung der sich aus der Lage der Wohnung zum Betrieb ergebenden BeeinträchtigungenSvEV § 2 · 2026 sowie unter entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG. Nur wenn die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises im Einzelfall mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten verbunden ist, kann die Wohnung mit einem Quadratmeterwert bewertet werden, den derselbe Satz nennt und der bei einfacher Ausstattung ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche niedriger ausfällt. Bestehen gesetzliche Mietpreisbeschränkungen, sind die durch diese Beschränkungen festgelegten Mietpreise als Werte anzusetzen. Die Unterscheidung zwischen Unterkunft und Wohnung ist deshalb keine sprachliche: für die Unterkunft gibt es einen festen Monatswert, für die Wohnung nicht.

Quellen

  1. Sozialversicherungsentgeltverordnung, § 2 Verpflegung, Unterkunft und Wohnung als SachbezugVerordnungPortalfassung Stand 16. Januar 2026, abgerufen am 9. September 2026
  2. Deutsche Rentenversicherung Bund, Lexikoneintrag Sachbezüge der Zeitschrift summa summarumLexikoneintrag des Rentenversicherungsträgersletzte Bearbeitung 17. Mai 2026, abgerufen am 9. September 2026
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Wie die Werte zustande kommen

Wo sind die amtlichen Sachbezugswerte geregelt?

Auch gefragt: In welcher Vorschrift stehen die Sachbezugswerte für Kost und Logis? · Wer setzt die amtlichen Sachbezugswerte fest?

Die amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung, Unterkunft und Wohnung stehen in § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Diese Verordnung erlässt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch,16. SvEV-ÄndVO · 2025 und der Bundesrat stimmt ihr zu. Die für das Jahr 2026 geltenden Beträge hat die Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung eingesetzt, ausgefertigt am 19. Dezember 2025 und verkündet am 29. Dezember 2025 als BGBl. 2025 I Nr. 377. Eine solche Änderungsverordnung enthält keinen Normtext im Volltext, sondern Ersetzungsanweisungen, und darf deshalb nicht als Fassung des § 2 gelesen werden;16. SvEV-ÄndVO · 2025 sie ist dafür die einzige Erstquelle für die Beträge des Vorjahres, weil sie alten und neuen Wert nebeneinander nennt. Ein Sachbezug dieser Art wird damit im Sozialversicherungsrecht bewertet.

Quellen

  1. Sechzehnte Verordnung zur Änderung der SozialversicherungsentgeltverordnungVerordnung, verkündet im Bundesgesetzblattausgefertigt am 19. Dezember 2025, verkündet am 29. Dezember 2025 als BGBl. 2025 I Nr. 377
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Warum ändern sich die amtlichen Sachbezugswerte jedes Jahr?

Auch gefragt: Wie werden die Sachbezugswerte angepasst? · Wonach richtet sich die jährliche Anpassung der Sachbezugswerte?

Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst, und das verordnungsgebende Ministerium sagt das für 2026 ausdrücklich: mit der Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung werden die Werte für die Sachbezüge für das Jahr 2026 auf Grundlage der sich zum 30. Juni 2025 maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung angepasst.BMAS · 2026 Die Anpassung geschieht durch eine eigene Änderungsverordnung, die einzelne Angaben in § 2 SvEV ersetzt. Für 2026 stieg der Monatswert der Verpflegung von 333 auf 345 Euro, der Wert des Frühstücks von 69 auf 71 Euro, der von Mittag- und Abendessen jeweils von 132 auf 137 Euro und der Unterkunftswert von 282 auf 285 Euro.16. SvEV-ÄndVO · 2025 Der Satz nennt den Stichtag der Preisentwicklung und keinen Indexwert; ein Sachbezug dieser Art trägt deshalb seinen Jahrgang und keine Steigerungsrate.

Quellen

  1. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Portalseite zur Sechzehnten Verordnung zur Änderung der SozialversicherungsentgeltverordnungPortalseite des Ministeriumsohne Standangabe; abgerufen am 9. September 2026
  2. Sechzehnte Verordnung zur Änderung der SozialversicherungsentgeltverordnungVerordnung, verkündet im Bundesgesetzblattausgefertigt am 19. Dezember 2025, verkündet am 29. Dezember 2025 als BGBl. 2025 I Nr. 377
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Wo steht, für welches Jahr ein amtlicher Sachbezugswert gilt?

Auch gefragt: Woran erkennt man den Jahrgang eines Sachbezugswertes? · Nennt die Sozialversicherungsentgeltverordnung ein Kalenderjahr?

Der Jahrgang eines amtlichen Sachbezugswertes steht nicht in § 2 SvEV. Dessen Wortlaut sagt, der Wert werde auf monatlich 345 Euro festgesetzt, und nennt kein Kalenderjahr.SvEV § 2 · 2026 Die Jahresbindung stammt aus zwei anderen Stellen: aus Artikel 2 der Sechzehnten Änderungsverordnung, nach dem die Verordnung am 1. Januar 2026 in Kraft tritt,16. SvEV-ÄndVO · 2025 und aus der Portalseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die von den Werten für das Jahr 2026 spricht.BMAS · 2026 Davon zu unterscheiden ist der Konsolidierungsstand einer Gesetzesausgabe. Die Angabe, die Verordnung sei zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 16. Januar 2026 geändert worden, datiert die Fassung des ausgelieferten Textes und nicht den Jahrgang eines Betrages. Nachprüfbar ist beides getrennt: die Sechzehnte Änderungsverordnung hat die Ziffern mit Wirkung zum 1. Januar 2026 eingesetzt, und der im September 2026 ausgelieferte konsolidierte Text des § 2 SvEV trägt genau diese Ziffern. Ein Sachbezug ist deshalb mit dem Inkrafttretensdatum seines Wertes zu belegen und nicht mit dem Bearbeitungsstand der Ausgabe, aus der er gelesen wurde.

Quellen

  1. Sozialversicherungsentgeltverordnung, § 2 Verpflegung, Unterkunft und Wohnung als SachbezugVerordnungPortalfassung Stand 16. Januar 2026, abgerufen am 9. September 2026
  2. Sechzehnte Verordnung zur Änderung der SozialversicherungsentgeltverordnungVerordnung, verkündet im Bundesgesetzblattausgefertigt am 19. Dezember 2025, verkündet am 29. Dezember 2025 als BGBl. 2025 I Nr. 377
  3. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Portalseite zur Sechzehnten Verordnung zur Änderung der SozialversicherungsentgeltverordnungPortalseite des Ministeriumsohne Standangabe; abgerufen am 9. September 2026
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Steuerrecht und Sozialversicherung

Sind die amtlichen Sachbezugswerte auch lohnsteuerlich maßgebend?

Auch gefragt: Gelten die Sachbezugswerte der SvEV auch für die Lohnsteuer? · Kann ein Arbeitsvertrag einen anderen Sachbezugswert festlegen?

Ja, die amtlichen Sachbezugswerte sind auch lohnsteuerlich maßgebend, und zwar auf einer eigenen Grundlage. Die Lohnsteuer-Richtlinien halten in R 8.1 Abs. 4 fest, dass amtliche Sachbezugswerte durch die SvEV oder durch Erlasse der obersten Landesfinanzbehörden nach § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG festgesetzt werden,LStR 2023 · 2023 und erklären sie ausnahmslos für die Sachbezüge maßgebend, für die sie bestimmt sind, soweit nicht zulässigerweise § 8 Abs. 3 EStG angewandt wird. Sie setzen sich auch dann durch, wenn ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Arbeitsvertrag höhere oder niedrigere Werte festsetzt.LStR 2023 · 2023 Die Festsetzung selbst gehört dem Sozialversicherungsrecht, weil die SvEV auf dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch beruht und das Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung regelt. Ein Sachbezug wird damit von einem Wertesatz erfasst, der in zwei Rechtskreisen wirkt und in jedem auf einer anderen Vorschrift ruht.

Quellen

  1. Lohnsteuer-Richtlinien 2023, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Besteuerung des ArbeitslohnsVerwaltungsvorschrift, Fassung der Bundesrat-Drucksache 455/22anzuwenden ab 1. Januar 2023
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Wie werden Mahlzeiten in einer Betriebskantine bewertet?

Auch gefragt: Mit welchem Wert wird eine Kantinenmahlzeit angesetzt? · Welcher Wert gilt für eine Mahlzeit auf einer Dienstreise?

Ein arbeitstäglich abgegebener Sachbezug in Form einer Mahlzeit ist mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten, und zwar bei unentgeltlicher wie bei verbilligter Abgabe. Für eine vom Arbeitgeber selbst betriebene Kantine, Gaststätte oder vergleichbare Einrichtung ordnen die Lohnsteuer-Richtlinien in R 8.1 Abs. 7 denselben Maßstab an; alternativ kommt eine Bewertung mit dem Endpreis im Sinne des § 8 Abs. 3 EStG in Betracht, wenn die Mahlzeiten überwiegend nicht für die Arbeitnehmer zubereitet werden.LStR 2023 · 2023 Nach § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG gilt diese Bewertung seit dem 1. Januar 2014 auch für Mahlzeiten während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, sofern der Preis der Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt.BMF Mahlzeitenwerte · 2025 Die Werte je Mahlzeit ab dem Kalenderjahr 2026 setzt ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen fest, und sie gelten je Mahlzeit und nicht je Monat.

Quellen

  1. Lohnsteuer-Richtlinien 2023, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Besteuerung des ArbeitslohnsVerwaltungsvorschrift, Fassung der Bundesrat-Drucksache 455/22anzuwenden ab 1. Januar 2023
  2. Bundesministerium der Finanzen, Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung unentgeltlicher oder verbilligter Mahlzeiten der ArbeitnehmerBMF-Schreibenvom 29. Dezember 2025, anzuwenden ab dem Kalenderjahr 2026
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Sind die amtlichen Sachbezugswerte Teil der 50-Euro-Freigrenze?

Auch gefragt: Zählt freie Verpflegung auf die 50-Euro-Grenze? · Wie unterscheidet sich ein amtlicher Sachbezugswert von der Freigrenze?

Nein, ein amtlicher Sachbezugswert und die monatliche Freigrenze für Sachbezüge sind zwei getrennte Regelungen. § 2 SvEV setzt Werte für Verpflegung, Unterkunft und Wohnung fest und enthält keine Freigrenze und keinen Betrag, der eine Grenze bezeichnet. Die beitragsrechtliche Verweisung auf § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steht in § 3 Abs. 1 Satz 4 SvEV, und § 3 Abs. 1 Satz 1 bezeichnet seinen Gegenstand ausdrücklich als Sachbezüge, die nicht von § 2 erfasst werden.SvEV § 3 · 2026 Für diese anderen Sachbezüge ist als Wert der um übliche Preisnachlässe geminderte übliche Endpreis am AbgabeortSvEV § 3 · 2026 anzusetzen. Ein Sachbezug, für den ein amtlicher Wert festgesetzt ist, wird also nach jenem Wert bemessen, während die Vorschrift, die die Freigrenze in das Beitragsrecht erstreckt, ihrem Wortlaut nach die übrigen Sachbezüge betrifft.

Quellen

  1. Sozialversicherungsentgeltverordnung, § 3 Sonstige SachbezügeVerordnungPortalfassung Stand 16. Januar 2026, abgerufen am 9. September 2026
  • Geprüft von: Sachbezug-Index

Quellen

Stufe A · Primärquelle: Das Dokument, das die Angabe selbst setzt. Stufe B · Institution: Position oder Information einer Institution, die Angabe ist dort belegt.

  1. Sozialversicherungsentgeltverordnung, § 2 Verpflegung, Unterkunft und Wohnung als SachbezugVerordnungPortalfassung Stand 16. Januar 2026, abgerufen am 9. September 2026
  2. Sozialversicherungsentgeltverordnung, § 3 Sonstige SachbezügeVerordnungPortalfassung Stand 16. Januar 2026, abgerufen am 9. September 2026
  3. Sozialversicherungsentgeltverordnung, § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende ZuwendungenVerordnungPortalfassung Stand 16. Januar 2026, abgerufen am 9. September 2026
  4. Sechzehnte Verordnung zur Änderung der SozialversicherungsentgeltverordnungVerordnung, verkündet im Bundesgesetzblattausgefertigt am 19. Dezember 2025, verkündet am 29. Dezember 2025 als BGBl. 2025 I Nr. 377
  5. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Portalseite zur Sechzehnten Verordnung zur Änderung der SozialversicherungsentgeltverordnungPortalseite des Ministeriumsohne Standangabe; abgerufen am 9. September 2026
  6. Deutsche Rentenversicherung Bund, Lexikoneintrag Sachbezüge der Zeitschrift summa summarumLexikoneintrag des Rentenversicherungsträgersletzte Bearbeitung 17. Mai 2026, abgerufen am 9. September 2026
  7. Lohnsteuer-Richtlinien 2023, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Besteuerung des ArbeitslohnsVerwaltungsvorschrift, Fassung der Bundesrat-Drucksache 455/22anzuwenden ab 1. Januar 2023
  8. Bundesministerium der Finanzen, Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung unentgeltlicher oder verbilligter Mahlzeiten der ArbeitnehmerBMF-Schreibenvom 29. Dezember 2025, anzuwenden ab dem Kalenderjahr 2026