Zum Inhalt springen
Milchpumpeauf Rezept

Quellen: SGB V, Hilfsmittelverzeichnis, Leistungsseiten der Kassen

Mehrkosten

Was die Kasse nicht zahlt: Wo Mehrkosten entstehen und wer sie trägt

Bei einer Milchpumpe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung können drei Beträge bei der Versicherten bleiben, und sie haben drei verschiedene Rechtsgründe. Der erste sind die Mehrkosten: nach § 33 Absatz 1 Satz 9 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch haben Versicherte die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen, wenn sie Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen wählen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen.§ 33 SGB V · 2026 Das hängt an einer Wahl und nicht an einer Zuzahlungspflicht. Der zweite ist die gesetzliche Zuzahlung, und sie steht in § 33 Absatz 8: Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu jedem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebenen Hilfsmittel den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag.§ 33 SGB V · 2026 § 61 selbst enthält das Wort Hilfsmittel an keiner Stelle;§ 61 SGB V · 2026 die Verbindung wird in § 33 hergestellt. Der dritte ist eine Kaution des Leistungserbringers, zu der die IKK Südwest schreibt, dies sei keine kassenvertragliche Regelung und eine Erstattung sei nicht möglich.IKK Südwest Was die Barmer, die DAK-Gesundheit und die IKK Südwest zur gesetzlichen Zuzahlung schreiben, geht auseinander; die drei Sätze stehen hier nebeneinander, jeder mit seinem Aussteller und dem Datum seiner Seite.

Stand:

Drei Beträge, drei Rechtsgründe, und woran jeder von ihnen hängt
BetragFundstelleWortlautWoran er hängtStand des Textes
Mehrkosten§ 33 Abs. 1 Satz 9 SGB V„Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.“An einer Wahl der Versicherten. Eine Höhe nennt der Satz nicht, und mit der gesetzlichen Zuzahlung hat er nichts zu tun.SGB V, Gesamtausgabe. Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026; Standzeile: 26.6.2026
Gesetzliche Zuzahlung, Grundfall§ 33 Abs. 8 Satz 1 SGB V„Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu jedem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebenen Hilfsmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag zu dem von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrag an die abgebende Stelle.“An der Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Höhe steht nicht hier, sondern in § 61 Satz 1.SGB V, Gesamtausgabe. Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026; Standzeile: 26.6.2026
Die Höhe dieser Zuzahlung§ 61 Satz 1 SGB V„Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels; im Fall einer Bestimmung nach § 130b Absatz 1c entspricht die Höhe der Zuzahlung dem nach § 131 Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 übermittelten Betrag.“Am Abgabepreis, gekappt auf die Kosten des Mittels. Das Wort Hilfsmittel kommt in § 61 nicht vor; eine Miete oder eine Leihe kennt die Vorschrift nicht.SGB V, Gesamtausgabe. Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026; Standzeile: 26.6.2026
Gesetzliche Zuzahlung, Verbrauchsfall§ 33 Abs. 8 Satz 3 SGB V„Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 vom Hundert des insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf.“Daran, ob das Hilfsmittel zum Verbrauch bestimmt ist. Für eine Milchpumpe nimmt weder § 33 noch § 61 diese Einordnung vor.SGB V, Gesamtausgabe. Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026; Standzeile: 26.6.2026
KautionIKK Südwest, Leistungsseite Milchpumpen„Gegebenenfalls wird durch den Leistungserbringer eine Kaution eingefordert (dies ist keine kassenvertragliche Regelung und es ist keine Erstattung möglich).“Am Leistungserbringer, nicht an der Kasse und nicht an einer Norm. Eine Höhe und den Festsetzenden nennt die Seite nicht.Die Seite nennt ihrer Leserin kein Datum; geprüft am 11.09.2026
Aufzahlung bei ProduktwahlIKK Südwest, Leistungsseite Milchpumpen„Aufzahlungen werden nur bei ausdrücklicher Produktwahl des Kunden für Produkte, die über den im Hilfsmittelverzeichnis genannten Standard hinausgehen, erforderlich.“An einer ausdrücklichen Produktwahl, gemessen am Standard des Hilfsmittelverzeichnisses. Die Barmer misst dieselbe Grenze an der medizinisch notwendigen Versorgung.Die Seite nennt ihrer Leserin kein Datum; geprüft am 11.09.2026

Die Einzelnormseiten des amtlichen Trägers nennen für § 33 und für § 61 keinen eigenen Stand; die Standangabe steht nur auf der Gesamtausgabe, gilt dem ganzen Buch und ist dort dreiteilig. Das Vollzitat nennt das Gesetz vom 24. Juli 2026, die Standzeile nennt den 26.6.2026, und ein Hinweis darunter weist die jüngere Änderung als textlich nachgewiesen und dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet aus. Die drei Angaben werden hier nicht zu einem Datum zusammengezogen.

Welche Zuzahlungsregel für eine Milchpumpe gilt, hängt an einer Einordnung, die keiner der beiden Paragraphen vornimmt. § 33 Absatz 8 kennt zwei Wege: Satz 1 führt für ein Hilfsmittel über § 61 Satz 1, Satz 3 setzt für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel eine eigene Regel mit einer eigenen Obergrenze für den Monatsbedarf.§ 33 SGB V · 2026 Ob eine Milchpumpe oder ihr Zubehör ein zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel ist, entscheiden weder § 61 noch § 33.§ 61 SGB V · 2026 Diese Seite trifft die Einordnung deshalb nicht und schreibt stattdessen die Fallunterscheidung aus. Zwei weitere Abgrenzungen gehören dazu. § 61 Satz 3 betrifft Heilmittel, häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege, also eine andere Leistungsart:§ 61 SGB V · 2026 die dort stehende Formel aus zehn Prozent der Kosten und einem festen Betrag je Verordnung gehört nicht auf eine Milchpumpen-Seite. Und die Belastungsgrenze, bis zu der Zuzahlungen insgesamt anfallen, steht in § 62 SGB V, der hier nicht gelesen wurde und über den diese Seite deshalb nichts sagt.
Was drei Krankenkassen zur gesetzlichen Zuzahlung schreiben, im eigenen Wortlaut und ohne Verrechnung
KrankenkasseWortlaut zur ZuzahlungWas die Seite dazu nicht sagtDatum laut SeiteVon uns geprüft am
DAK-Gesundheit„Wir übernehmen die Kosten für eine Milchpumpe, die ein Arzt oder eine Ärztin Ihnen oder Ihrem Kind verordnet hat. Ein Eigenanteil oder eine Zuzahlung fällt nicht an.“Mehrkosten, Aufzahlung und Kaution nennt die Seite nicht, und auch nicht, ob die Versorgung Miete oder Kauf ist.Aktualisiert am: 28.08.202411.09.2026
Barmer„Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für Ihre Milchpumpe und für das medizinisch notwendige Zubehör wie z. B. Absaugsets - gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.“Ob im Milchpumpenfall überhaupt eine gesetzliche Zuzahlung anfällt, und mit welchem Betrag. Eine Kaution und einen Kauf nennt die Seite nicht.Letzte Aktualisierung: 08.09.202611.09.2026
IKK Südwest„Es ist keine gesetzliche Zuzahlung zu leisten.“Die Höhe der Kaution und wer sie festsetzt. Eine Rückgabe, einen Wiedereinsatz und einen Kauf nennt die Seite ebenfalls nicht.Keines. Im sichtbaren Text steht weder „Stand“ noch „Aktualisiert“; ein Datum führt allein das HTML-Metadatum der Seite.11.09.2026

Jede Zeile nennt getrennt, was die Krankenkasse schreibt, welches Datum ihre Seite selbst angibt und wann wir sie gelesen haben. Die drei Sätze der ersten Spalte werden nebeneinander veröffentlicht und nicht miteinander verrechnet: keiner von ihnen erklärt einen anderen, und keiner wird aus einem anderen ergänzt.

Ein Absatz der Barmer wird besonders leicht als Zusage gelesen und ist keine. Die Seite schreibt: „Die Ausstattung mit einer Milchpumpe erfolgt zur Versorgung des Kindes. Insofern ist die Kasse des Kindes für die Leistungsgewährung zuständig. In der Praxis kommt es aber vor, dass die Verordnung für eine Milchpumpe nicht auf das Kind, sondern auf die Mutter ausgestellt wird. Die Spitzenverbände der Krankenkassen sind der Auffassung, dass, auch wenn die Verordnung auf die Mutter ausgestellt ist, aus Gleichbehandlungsgründen ebenfalls keine gesetzliche Zuzahlung zu leisten ist.“Barmer · 2026 Das Verb im letzten Satz ist „sind der Auffassung“: die Barmer gibt eine Rechtsauffassung Dritter wieder, und eine Wiedergabe ist keine Zusage dieser Kasse. Auf derselben Seite steht zur eigenen Kostenübernahme „gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung“. Beides zusammen ist keine Aussage der Barmer, dass keine Zuzahlung anfällt. Wie beweglich diese Quellklasse ist, zeigt dieselbe Seite nebenbei: bei einer Prüfung am 04.09.2026 trug sie ein anderes Datum als bei der Prüfung am 11.09.2026,Barmer · 2026 und angekündigt war die Änderung nirgends.

Mehrkosten

Welche Kosten bleiben bei einer verordneten Milchpumpe selbst zu tragen?

Auch gefragt: Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bei einer Milchpumpe nicht? · Welche Beträge kann eine Versicherte trotz Verordnung selbst tragen müssen?

Drei Beträge können bei einer Milchpumpe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Versicherten bleiben, und sie haben drei verschiedene Rechtsgründe. Der erste sind die Mehrkosten nach § 33 Absatz 1 Satz 9 SGB V: sie treffen die Versicherte, wenn sie Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen wählt, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen.§ 33 SGB V · 2026 Der zweite ist die gesetzliche Zuzahlung nach § 33 Absatz 8 SGB V, die an die Vollendung des 18. Lebensjahres geknüpft ist§ 33 SGB V · 2026 und deren Höhe § 61 Satz 1 SGB V setzt.§ 61 SGB V · 2026 Der dritte steht in keiner Norm: die IKK Südwest schreibt auf ihrer Leistungsseite, gegebenenfalls werde durch den Leistungserbringer eine Kaution eingefordert, und fügt in Klammern hinzu, dies sei keine kassenvertragliche Regelung und es sei keine Erstattung möglich.IKK Südwest · 2026 Auseinanderzuhalten sind die drei an ihrem Rechtsgrund, nicht an ihrer Höhe.

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 33 HilfsmittelGesetzGesamtausgabe, Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026; Standzeile: 26.6.2026
  2. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 61 ZuzahlungenGesetzGesamtausgabe, Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026; Standzeile: 26.6.2026
  3. IKK Südwest, Leistungsseite MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseDie Seite nennt ihrer Leserin kein Datum; von uns geprüft am 11.09.2026

Was sind Mehrkosten bei einem Hilfsmittel wie einer Milchpumpe?

Auch gefragt: Wann muss eine Versicherte Mehrkosten selbst tragen? · Ist eine Mehrkostenzahlung dasselbe wie eine gesetzliche Zuzahlung?

Mehrkosten bei einer Milchpumpe entstehen aus einer Wahl, und § 33 Absatz 1 Satz 9 SGB V sagt das in einem Satz: Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.§ 33 SGB V · 2026 Drei Dinge stecken darin. Erstens knüpft die Regel an eine Wahl der Versicherten an und nicht an eine Eigenschaft des Geräts. Zweitens ist ihr Maßstab das Maß des Notwendigen, und selbst zu tragen ist nur, was darüber hinausgeht. Drittens erfasst sie neben den Mehrkosten auch die dadurch bedingten höheren Folgekosten. Eine Höhe nennt der Satz nicht. Die Mehrkostenregel ist damit etwas anderes als die gesetzliche Zuzahlung aus Absatz 8 und etwas anderes als ein Eigenanteil, den ein Versorger verlangt.§ 33 SGB V · 2026 Die Vorschrift verweist in ihrem Absatz 9 selbst auf den Absatz 1 Satz 9, weshalb die Zählung nicht erschlossen, sondern belegt ist.§ 33 SGB V · 2026

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 33 HilfsmittelGesetzGesamtausgabe, Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026; Standzeile: 26.6.2026

Wie beschreibt die Barmer den Umgang mit Mehrkosten bei einer Milchpumpe?

Auch gefragt: Was schreibt die Barmer zu einer Versorgung ohne Mehrkosten? · Wer informiert vorab über die Höhe von Mehrkosten?

Die Barmer beschreibt den Umgang mit Mehrkosten bei einer Milchpumpe auf ihrer Hilfsmittelseite in drei Schritten. Zuerst die Pflicht des Versorgers: Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, Ihnen eine individuell geeignete Versorgung ohne Mehrkosten anzubieten.Barmer · 2026 Dann der Fall, in dem etwas hinzukommt: Mehrkosten können entstehen, wenn Sie sich nach der Beratung bewusst für eine Versorgung entscheiden, die über die medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht,Barmer · 2026 wofür die Kasse die Entscheidung für einen bestimmten Hersteller als Beispiel nennt. Und schließlich das Verfahren davor: Falls Sie dies wünschen, wird Sie Ihr Anbieter im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten informieren und sich eine schriftliche Bestätigung von Ihnen geben lassen.Barmer · 2026 Der Maßstab dieser Kasse ist damit die medizinisch notwendige Versorgung; das Gesetz spricht in § 33 Absatz 1 Satz 9 SGB V vom Maß des Notwendigen.§ 33 SGB V · 2026 Am Fuß der Seite steht die Angabe Letzte Aktualisierung: 08.09.2026.Barmer · 2026

Quellen

  1. BARMER, Leistungsseite Elektrische MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung: 08.09.2026; von uns geprüft am 11.09.2026
  2. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 33 HilfsmittelGesetzGesamtausgabe, Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026; Standzeile: 26.6.2026

Die gesetzliche Zuzahlung

Wo steht die gesetzliche Zuzahlung für ein Hilfsmittel wie eine Milchpumpe?

Auch gefragt: Welche Norm regelt die Zuzahlung zu einem Hilfsmittel? · Ab welchem Alter ist eine Zuzahlung zu einem Hilfsmittel zu leisten?

Die gesetzliche Zuzahlung für ein Hilfsmittel wie eine Milchpumpe steht in § 33 Absatz 8 SGB V und nicht in § 61 SGB V. Satz 1 lautet: Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu jedem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebenen Hilfsmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag zu dem von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrag an die abgebende Stelle.§ 33 SGB V · 2026 Zwei Dinge stehen damit fest. Die Population ist die Vollendung des 18. Lebensjahres; dass Versicherte darunter keine Zuzahlung zu einem Hilfsmittel leisten, folgt aus dieser Stelle und nicht aus § 61.§ 61 SGB V · 2026 Und die Höhe steht nicht hier: § 33 Absatz 8 Satz 1 verweist dafür auf § 61 Satz 1 und nennt selbst keinen Betrag.§ 61 SGB V · 2026

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 33 HilfsmittelGesetzGesamtausgabe, Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026; Standzeile: 26.6.2026
  2. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 61 ZuzahlungenGesetzGesamtausgabe, Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026; Standzeile: 26.6.2026

Was regelt § 61 SGB V, und was steht dort nicht?

Auch gefragt: Nennt § 61 SGB V ein Hilfsmittel? · Gilt die Zuzahlungsformel für Heilmittel auch für eine Milchpumpe?

Für eine Milchpumpe setzt § 61 SGB V allein die Höhe einer Zuzahlung, und er nennt das Wort Hilfsmittel an keiner Stelle.§ 61 SGB V · 2026 Die Vorschrift ist ein einziger, absatzloser Paragraph aus sechs Sätzen, der Zuzahlungshöhen für verschiedene Leistungsarten setzt.§ 61 SGB V · 2026 Auch die Wörter zum Verbrauch und Milchpumpe stehen nicht darin. Satz 1 bemisst die Zuzahlung am Abgabepreis: zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, nie mehr als das Mittel kostet.§ 61 SGB V · 2026 Satz 3 gehört einer anderen Leistungsart: er betrifft Heilmittel, häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege, nicht Hilfsmittel;§ 61 SGB V · 2026 seine Formel aus zehn Prozent der Kosten und 10 Euro je Verordnung gehört deshalb nicht hierher. Satz 4 verpflichtet die zum Einzug verpflichtete Stelle, geleistete Zuzahlungen gegenüber dem Versicherten zu quittieren.§ 61 SGB V · 2026

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 61 ZuzahlungenGesetzGesamtausgabe, Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026; Standzeile: 26.6.2026

Welche der beiden Zuzahlungsregeln des § 33 Absatz 8 SGB V gilt für eine Milchpumpe?

Auch gefragt: Ist eine Milchpumpe ein zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel? · Warum gibt es für Hilfsmittel zwei verschiedene Zuzahlungsregeln?

Für eine Milchpumpe hängt die Antwort an einer Einordnung, die keine der beiden Vorschriften vornimmt. § 33 Absatz 8 SGB V kennt zwei Wege. Satz 1 gilt für ein Hilfsmittel allgemein und führt für die Höhe auf § 61 Satz 1.§ 33 SGB V · 2026 Satz 3 gilt für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel und setzt eine eigene Regel: zehn Prozent des insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, höchstens 15 Euro für den gesamten Monatsbedarf.§ 33 SGB V · 2026 Welcher der beiden Wege greift, entscheidet sich also daran, ob eine Milchpumpe oder ihr Zubehör ein zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel ist. Diese Einordnung nehmen die beiden Vorschriften nicht vor,§ 61 SGB V · 2026 und aus ihnen folgt deshalb für eine Milchpumpe keine der beiden Zahlen. Was bleibt, ist eine Fallunterscheidung: ist das Hilfsmittel nicht zum Verbrauch bestimmt, führt der Weg über § 61 Satz 1; ist es zum Verbrauch bestimmt, gilt § 33 Absatz 8 Satz 3.§ 61 SGB V · 2026

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 33 HilfsmittelGesetzGesamtausgabe, Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026; Standzeile: 26.6.2026
  2. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 61 ZuzahlungenGesetzGesamtausgabe, Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026; Standzeile: 26.6.2026

Was eine Kasse dazu sagt und was sie nicht sagt

Was schreiben die Barmer, die DAK-Gesundheit und die IKK Südwest zur gesetzlichen Zuzahlung?

Auch gefragt: Fällt bei einer Milchpumpe eine gesetzliche Zuzahlung an? · Warum schreiben Krankenkassen zur Zuzahlung Verschiedenes?

Zur gesetzlichen Zuzahlung bei einer Milchpumpe schreiben diese drei Krankenkassen drei verschiedene Sätze, und sie stehen hier nebeneinander. Die DAK-Gesundheit schreibt ohne Einschränkung: Ein Eigenanteil oder eine Zuzahlung fällt nicht an.DAK-Gesundheit · 2024 Ihre Seite trägt die Angabe Aktualisiert am: 28.08.2024.DAK-Gesundheit · 2024 Die Barmer schreibt mit einer eigenen Einschränkung: Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für Ihre Milchpumpe und für das medizinisch notwendige Zubehör, gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.Barmer · 2026 Ihre Seite trägt die Angabe Letzte Aktualisierung: 08.09.2026.Barmer · 2026 Die IKK Südwest schreibt: Es ist keine gesetzliche Zuzahlung zu leisten;IKK Südwest · 2026 ihre Seite nennt ihrer Leserin kein Datum.IKK Südwest · 2026 Jeder dieser Sätze gilt für die Versicherten der Kasse, die ihn veröffentlicht hat. Keiner erklärt einen anderen, und keiner wird aus einem anderen ergänzt.

Quellen

  1. DAK-Gesundheit, Leistungsseite MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseAktualisiert am: 28.08.2024; von uns geprüft am 11.09.2026
  2. BARMER, Leistungsseite Elektrische MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung: 08.09.2026; von uns geprüft am 11.09.2026
  3. IKK Südwest, Leistungsseite MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseDie Seite nennt ihrer Leserin kein Datum; von uns geprüft am 11.09.2026

Ist die von der Barmer wiedergegebene Auffassung der Spitzenverbände eine Zusage der Barmer?

Auch gefragt: Wer vertritt die Auffassung, dass bei Verordnung auf die Mutter keine Zuzahlung anfällt? · Sagt die Barmer zu, dass keine gesetzliche Zuzahlung anfällt?

Nein, die Barmer sagt damit für eine Milchpumpe keine Zuzahlungsfreiheit zu. Ihre Hilfsmittelseite gibt an einer Stelle eine fremde Rechtsauffassung wieder, und der Wortlaut macht das deutlich: Die Spitzenverbände der Krankenkassen sind der Auffassung, dass, auch wenn die Verordnung auf die Mutter ausgestellt ist, aus Gleichbehandlungsgründen ebenfalls keine gesetzliche Zuzahlung zu leisten ist.Barmer · 2026 Das Verb ist sind der Auffassung, und das Subjekt sind die Spitzenverbände. Eine Wiedergabe ist keine eigene Zusage der Kasse, die sie wiedergibt. Zur eigenen Kostenübernahme schreibt dieselbe Seite an anderer Stelle gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung,Barmer · 2026 und sie nennt dabei weder einen Betrag noch die Bedingung, unter der eine Zuzahlung anfiele.Barmer · 2026 Die Seite trägt die Angabe Letzte Aktualisierung: 08.09.2026.Barmer · 2026

Quellen

  1. BARMER, Leistungsseite Elektrische MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung: 08.09.2026; von uns geprüft am 11.09.2026

Was schreibt die IKK Südwest zu einer Kaution des Leistungserbringers?

Auch gefragt: Ist eine Kaution für eine Milchpumpe eine Regelung der Krankenkasse? · Wird eine Kaution für eine Milchpumpe erstattet?

Zu einer Kaution bei einer Milchpumpe schreibt die IKK Südwest auf ihrer Leistungsseite einen Satz, und sein Klammerzusatz trägt die eigentliche Aussage: Gegebenenfalls wird durch den Leistungserbringer eine Kaution eingefordert (dies ist keine kassenvertragliche Regelung und es ist keine Erstattung möglich).IKK Südwest · 2026 Drei Dinge stehen darin. Wer sie fordert, ist der Leistungserbringer und nicht die Krankenkasse. Ihr Rechtsgrund liegt außerhalb des Vertrages zwischen der Kasse und ihren Leistungserbringern, und die Kasse sagt das selbst. Und eine Erstattung sieht sie nicht vor. Wie hoch eine solche Kaution ist und wer ihre Höhe festsetzt, steht nicht auf der Seite.IKK Südwest · 2026 Die Barmer nennt auf ihrer Milchpumpen-Seite keine Kaution.Barmer · 2026 Die DAK-Gesundheit nennt auf ihrer ebenfalls keine.DAK-Gesundheit · 2024

Quellen

  1. IKK Südwest, Leistungsseite MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseDie Seite nennt ihrer Leserin kein Datum; von uns geprüft am 11.09.2026
  2. BARMER, Leistungsseite Elektrische MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung: 08.09.2026; von uns geprüft am 11.09.2026
  3. DAK-Gesundheit, Leistungsseite MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseAktualisiert am: 28.08.2024; von uns geprüft am 11.09.2026

Was sagen die Leistungsseiten der Krankenkassen zu den Kosten nicht?

Auch gefragt: Welche Angaben zu den Kosten fehlen auf den Seiten der Krankenkassen? · Nennt eine Krankenkasse einen Betrag für eine Milchpumpe?

Zu den Kosten einer Milchpumpe lassen die drei gelesenen Leistungsseiten je etwas offen, und die Lücken liegen nicht an derselben Stelle. Die Barmer nennt keinen Betrag der gesetzlichen Zuzahlung und sagt nicht, ob im Milchpumpenfall überhaupt eine anfällt;Barmer · 2026 Kauf statt Miete, Kaution, Lieferfrist und Rückgabepflicht stehen dort ebenfalls nicht.Barmer · 2026 Die DAK-Gesundheit nennt weder Kaution noch Aufzahlung noch Mehrkosten bei einer Produktwahl, und sie sagt nicht, ob die Versorgung Miete oder Kauf ist.DAK-Gesundheit · 2024 Die IKK Südwest lässt die Höhe der Kaution und den Festsetzenden offen und regelt Rückgabe und Wiedereinsatz nicht.IKK Südwest · 2026 Jede der drei Seiten wurde am 11.09.2026 in voller Länge gelesen, und keine dieser Lücken wird aus einer anderen Kasse ergänzt.

Quellen

  1. BARMER, Leistungsseite Elektrische MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung: 08.09.2026; von uns geprüft am 11.09.2026
  2. DAK-Gesundheit, Leistungsseite MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseAktualisiert am: 28.08.2024; von uns geprüft am 11.09.2026
  3. IKK Südwest, Leistungsseite MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseDie Seite nennt ihrer Leserin kein Datum; von uns geprüft am 11.09.2026

Der Eigenkauf

Wie wird eine Milchpumpe nach den Angaben der Krankenkassen überlassen?

Auch gefragt: Bleibt eine Leihpumpe im Eigentum des Vertragspartners? · Gibt es für eine Milchpumpe eine Rückgabepflicht?

Eine Milchpumpe wird nach den Angaben dieser drei Krankenkassen leihweise überlassen, und zwei von ihnen beschreiben, was das für das Eigentum bedeutet. Die Barmer schreibt: Da wir unsere Vertragspartner im Rahmen einer Tagesmiete vergüten, bleiben die Milchpumpen über den gesamten Versorgungszeitraum im Eigentum der Vertragspartner.Barmer · 2026 Die IKK Südwest führt jede Zeile ihrer Aufstellung aufzahlungsfreier Produkte mit dem Wort leihweise,IKK Südwest · 2026 von der manuell betriebenen über die elektrisch betriebene Pumpe bis zum Brustaufsatz. Die DAK-Gesundheit setzt eine Rückgabepflicht voraus, ohne sie zu regeln: Über die Rückgabepflicht berät Sie Ihr Vertragspartner bei Auslieferung des Hilfsmittels.DAK-Gesundheit · 2024 Wann diese Pflicht greift, steht dort nicht.DAK-Gesundheit · 2024

Quellen

  1. BARMER, Leistungsseite Elektrische MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung: 08.09.2026; von uns geprüft am 11.09.2026
  2. IKK Südwest, Leistungsseite MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseDie Seite nennt ihrer Leserin kein Datum; von uns geprüft am 11.09.2026
  3. DAK-Gesundheit, Leistungsseite MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseAktualisiert am: 28.08.2024; von uns geprüft am 11.09.2026

Was sagen die Leistungsseiten der Krankenkassen zu einem Eigenkauf?

Auch gefragt: Kann eine Milchpumpe zulasten der Krankenkasse gekauft werden? · Schließen die Krankenkassen einen Kauf aus?

Zu einem Eigenkauf einer Milchpumpe sagen die drei gelesenen Leistungsseiten nichts, und das ist etwas anderes als ein Ausschluss. Die Barmer beschreibt die Vergütung ihrer Vertragspartner als TagesmieteBarmer · 2026 und nennt einen Kauf weder zusagend noch ablehnend.Barmer · 2026 Bei der IKK Südwest stehen alle Produkte als leihweise in der Aufstellung; ein Kauf kommt in der Aufstellung nicht vor und wird weder angeboten noch ausgeschlossen.IKK Südwest · 2026 Die DAK-Gesundheit erwähnt eine Rückgabepflicht und lässt offen, ob die Versorgung Miete oder Kauf ist.DAK-Gesundheit · 2024 Aus einer Aussage über die Miete folgt damit keine Aussage über einen Kauf: wer aus der leihweisen Überlassung schließt, ein Kauf sei ausgeschlossen, zieht einen Schluss, den keine dieser Seiten trägt.

Quellen

  1. BARMER, Leistungsseite Elektrische MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung: 08.09.2026; von uns geprüft am 11.09.2026
  2. IKK Südwest, Leistungsseite MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseDie Seite nennt ihrer Leserin kein Datum; von uns geprüft am 11.09.2026
  3. DAK-Gesundheit, Leistungsseite MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseAktualisiert am: 28.08.2024; von uns geprüft am 11.09.2026

Wie verhält sich die gesetzliche Zuzahlung zu einer leihweise überlassenen Milchpumpe?

Auch gefragt: Woran bemisst § 61 SGB V die Höhe einer Zuzahlung? · Kennt das Gesetz eine Zuzahlung je Miettag?

Bei einer leihweise überlassenen Milchpumpe trifft die gesetzliche Zuzahlung auf eine Bemessungsgrundlage, die von einer Abgabe ausgeht. § 61 Satz 1 SGB V bemisst die Zuzahlung am Abgabepreis und kappt sie auf die Kosten des Mittels.§ 61 SGB V · 2026 Eine Miete, eine Leihe oder einen Monatsbetrag für ein Leihgerät kennt die Vorschrift nicht.§ 61 SGB V · 2026 Die Barmer beschreibt ihr Versorgungsmodell dagegen als Tagesmiete und hält fest, dass die Pumpen im Eigentum der Vertragspartner bleiben.Barmer · 2026 Wie sich ein Abgabepreis zu einer solchen Überlassung verhält, sagt keiner dieser Texte.§ 61 SGB V · 2026 Das ist eine offene Frage, und sie wird als offene Frage veröffentlicht und nicht mit einer Zahl gefüllt.

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 61 ZuzahlungenGesetzGesamtausgabe, Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026; Standzeile: 26.6.2026
  2. BARMER, Leistungsseite Elektrische MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung: 08.09.2026; von uns geprüft am 11.09.2026

Quellen

Stufe A · Primärquelle: Das Dokument, das die Angabe selbst setzt.

  1. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 33 HilfsmittelGesetzGesamtausgabe, Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026
  2. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 61 ZuzahlungenGesetzGesamtausgabe, Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026
  3. BARMER, Leistungsseite Elektrische MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung: 08.09.2026
  4. DAK-Gesundheit, Leistungsseite MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseAktualisiert am: 28.08.2024
  5. IKK Südwest, Leistungsseite MilchpumpenLeistungsseite einer KrankenkasseDie Seite nennt ihrer Leserin kein Datum