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Milchpumpeauf Rezept

Quellen: SGB V, Hilfsmittelverzeichnis, Leistungsseiten der Kassen

Kassen

Kasse für Kasse: Was einzelne Krankenkassen selbst veröffentlichen

Drei Krankenkassen und ein veröffentlichter Liefervertrag stehen auf dieser Seite, jede Angabe im Wortlaut der Kasse und mit dem Datum, das die Kasse selbst nennt. Die Barmer schreibt, dass sie bei einem ärztlichen Rezept in der Regel die Kosten für Ihre Milchpumpe und für das medizinisch notwendige Zubehör übernimmt.Barmer · 2026 Die DAK-Gesundheit schreibt: „Wir übernehmen die Kosten für eine Milchpumpe, die ein Arzt oder eine Ärztin Ihnen oder Ihrem Kind verordnet hat.“DAK-Gesundheit · 2024 Die IKK Südwest führt unter ihrer eigenen Frage, welche Produkte aufzahlungsfrei enthalten sind, eine manuelle und eine elektrische Pumpe leihweise auf, dazu eine „Doppelmilchpumpe leihweise inklusive Zubehör als Doppelset bei Mehrlingsgeburten mit Vermerk auf der Verordnung“.IKK Südwest · 2026 Das ist die einzige Angabe zum Doppelpumpset unter den drei Seiten; die beiden anderen nennen das Wort nicht. Wo eine Seite eine Frage nicht beantwortet, steht die Lücke als Lücke und wird nicht aus einer vergleichbaren Kasse ergänzt. Dass eine solche Lücke etwas heißt, folgt aus § 127 Absatz 6 Satz 4 SGB V: die Krankenkassen haben die wesentlichen Inhalte der Verträge nach Satz 1 für Versicherte anderer Krankenkassen im Internet zu veröffentlichen.§ 127 SGB V · 2026

Stand:

Drei Krankenkassen, je im eigenen Wortlaut, mit dem Datum der Seite und dem Datum der Prüfung
KrankenkasseKostenübernahme, im Wortlaut der KasseDoppelpumpsetZustimmung vor der VersorgungDatum der SeiteGeprüft am
Barmer„Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für Ihre Milchpumpe und für das medizinisch notwendige Zubehör wie z. B. Absaugsets - gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.“Nicht genannt. Weder „Doppelpumpset“ noch „Doppelmilchpumpe“ noch „Doppelset“ steht im Text der Seite.„Sie erhalten Ihre Milchpumpe in der Regel ohne vorherige Bewilligung der Barmer. Nur bei Versorgung über 16 Wochen hinaus, leitet der Vertragspartner Ihre Verordnung zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit an uns weiter.“08.09.2026, als „Letzte Aktualisierung“ am Fuß des Artikels11.09.2026
DAK-Gesundheit„Wir übernehmen die Kosten für eine Milchpumpe, die ein Arzt oder eine Ärztin Ihnen oder Ihrem Kind verordnet hat.“Nicht genannt, in keiner Richtung.Keine Angabe. Die Seite schreibt nur: „Die Kostenübernahme klärt der Vertragspartner anschließend direkt mit der DAK-Gesundheit.“28.08.2024, als „Aktualisiert am“ am Fuß des Artikels11.09.2026
IKK SüdwestUnter der eigenen Überschrift „Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?“: „Milchpumpe leihweise, inklusive einmaligem Zubehör (manuell)“ und „Milchpumpe leihweise, inklusive einmaligem Zubehör (elektrisch)“.„Doppelmilchpumpe leihweise inklusive Zubehör als Doppelset bei Mehrlingsgeburten mit Vermerk auf der Verordnung“. Beide Bedingungen gehören zur Aussage; über Einlingsgeburten sagt die Zeile nichts.Keine Angabe, weder dass eine vorherige Zustimmung nötig ist noch dass sie entbehrlich ist.Die Seite zeigt ihrer Leserin kein Datum. Sichtbar ist nur die Fußzeile „© 2026 IKK Südwest, alle Rechte vorbehalten“; ein Datum steht allein im HTML-Metadatum article:modified_time.11.09.2026

Die Spalte „Datum der Seite“ gibt wieder, was die jeweilige Seite ihrer Leserin selbst nennt. Die Spalte „Geprüft am“ ist davon getrennt, weil ein Seitendatum und ein Prüfdatum verschiedene Aussagen sind. Eine leere oder erklärte Datumszelle bedeutet, dass die Seite kein Datum ausweist, und nicht, dass sie neu wäre.

Eine fehlende Angabe auf der Seite einer Krankenkasse ist an einer Pflicht im Gesetz messbar. § 127 Absatz 6 Satz 1 SGB V lautet: „Die Krankenkassen haben ihre Versicherten über die zur Versorgung berechtigten Vertragspartner und über die wesentlichen Inhalte der Verträge zu informieren.“§ 127 SGB V · 2026 Satz 4 richtet dieselbe Pflicht auf einen weiteren Kreis: „Die Krankenkassen haben die wesentlichen Inhalte der Verträge nach Satz 1 für Versicherte anderer Krankenkassen im Internet zu veröffentlichen.“§ 127 SGB V · 2026 Zwei Einschränkungen gehören daneben. Was „wesentliche Inhalte“ umfasst, bestimmt die Norm nicht.§ 127 SGB V · 2026 Und Satz 2 lässt eine Information erst auf Nachfrage genügen, wenn die Versicherte bereits einen Leistungserbringer gewählt oder die Krankenkasse auf die Genehmigung der beantragten Hilfsmittelversorgung verzichtet hat. Aus der Pflicht folgt deshalb nicht, dass jeder Vertrag im Volltext öffentlich wäre.
Die Vertragsebene, an einem veröffentlichten Liefervertrag gelesen
RegelungspunktFundstelle im VertragWortlaut oder AngabeWas aus dieser Stelle nicht folgt
Geltung§ 18 Absatz 1 und Absatz 2„Dieser Vertrag tritt am 01.11.2018 in Kraft.“ Kündbar ist er „mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, erstmals zum 31.12.2019“.Ob er heute noch gilt. Einen Nachtrag oder eine Folgefassung führt die AOK Nordost an derselben Adresse nicht.
Zustimmung vor der Abgabe§ 7 Absatz 1 und Absatz 4„Die Abgabe eines Hilfsmittels bedarf grundsätzlich der vorherigen Zustimmung durch die AOK.“ Dazu: „Die AOK ist jederzeit berechtigt, einseitig auf eine vorherige Zustimmung ganz oder teilweise zu verzichten“.Ob die AOK Nordost bei Milchpumpen von diesem Verzicht Gebrauch gemacht hat. Auch die Höhe einer Zustimmungsfreigrenze steht nicht darin.
DoppelpumpensetAnlage 3Der Vertrag führt ein Doppelpumpenset als Vergütungsposition neben einem Einzelpumpenset. Die Position sagt, was ein Leistungserbringer abrechnen kann, wenn ein Doppelpumpenset abgegeben wird.Unter welchen Voraussetzungen ein Doppelpumpenset genehmigt wird; der Vertrag nennt dafür keine Bedingung, und das Wort „Mehrling“ kommt im ganzen Dokument nicht vor.
Wahl des Leistungserbringers§ 5 Absatz 3 und § 14 Absatz 4„Der Anspruchsberechtigte hat die freie Wahl unter den Leistungserbringern, die aufgrund dieses Vertrages versorgungsberechtigt sind.“ Depots bei Vertragsärzten sind „nach den Grundsätzen des § 128 SGB V nicht zulässig“.Welche Leistungserbringer diesem Vertrag beigetreten sind. Die Beitrittsanlage ist im veröffentlichten Exemplar ein Blankoformular.
Aufzahlungsfreie Versorgung§ 5 Absatz 7 und Anlage 1 Ziffer 4„Dem Anspruchsberechtigten ist eine für den konkreten Einzelfall geeignete aufzahlungsfreie Versorgung anzubieten.“ Eingesetzte Produkte müssen „im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein oder über eine CE-Kennzeichnung verfügen und in der Qualität und Ausführung den im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Hilfsmitteln technisch gleichwertig sein“.Welches Produkt im Einzelfall das aufzahlungsfreie ist.
Miete und KaufAnlage 3, Kopfsatz„Der Mietpreis darf den Kaufpreis der jeweiligen Milchpumpe nicht überschreiten.“ Für den Kauf einer elektrischen Milchpumpe setzt der Vertrag keinen Preis fest; die Zeile trägt dort den Vermerk für einen Kostenvoranschlag.Was eine Versorgung heute kostet. Die Beträge der Anlage sind Vertragspreise zwischen der Kasse und ihren Leistungserbringern mit dem Stand von 2018.

Ein Liefervertrag bindet Leistungserbringer und nicht Versicherte. Er gilt für die Vertragspartner einer einzigen Krankenkasse und sagt nichts darüber, was eine andere Kasse vereinbart hat.

Drei Krankenkassen stehen hier, dazu ein veröffentlichter Liefervertrag einer vierten, und eine Zahl, die darüber hinausgeht, steht auf dieser Seite nirgends. Die Angaben tragen sehr verschiedene Alter: die Barmer-Seite nennt den 08.09.2026 und trug vier Tage zuvor noch ein anderes Datum,Barmer · 2026 die Seite der DAK-Gesundheit nennt den 28.08.2024, und die Seite der IKK Südwest nennt ihrer Leserin gar keines. Der Liefervertrag der AOK Nordost trat am 01.11.2018 in Kraft und ist seit dem 31.12.2019 kündbar.AOK Nordost, Liefervertrag · 2018 Wo eine dieser vier Quellen eine Frage nicht beantwortet, steht die Lücke als Lücke; sie wird nicht aus einer vergleichbaren Kasse, von einem Versorger oder aus der Fachpresse ergänzt. Eine Aussage darüber, wie die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt verfahren, ist daraus nicht abzuleiten.

Was drei Kassen zur Kostenübernahme schreiben

Was schreibt die Barmer zur Kostenübernahme einer Milchpumpe?

Auch gefragt: Welche Bedingung nennt die Barmer für die Kostenübernahme? · Welches Zubehör nennt die Barmer bei einer Milchpumpe?

Die Barmer schreibt auf ihrer Leistungsseite zur Milchpumpe, die als eigenes Datum den 08.09.2026 nennt: „Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für Ihre Milchpumpe und für das medizinisch notwendige Zubehör wie z. B. AbsaugsetsBarmer · 2026 - gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.“ Die Einschränkung „in der Regel“ steht in ihrem eigenen Satz und wird hier als ihre wiedergegeben. Das Zubehör begrenzt derselbe Satz über das Wort medizinisch notwendig, und die Absaugsets stehen darin als Beispiel und nicht als abschließende Liste. Zur Abgabeform schreibt dieselbe Seite: „Milchpumpen werden vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt und sind daher ganz im Sinne der Nachhaltigkeit für einen Wiedereinsatz geeignet.“Barmer · 2026 Weil die Barmer ihre Vertragspartner im Rahmen einer Tagesmiete vergütet, bleiben die Geräte über den gesamten Versorgungszeitraum im Eigentum der Vertragspartner.Barmer · 2026 Eine Facharztgruppe, die die Verordnung ausstellen müsste, nennt die Seite nicht,Barmer · 2026 und ob statt der Miete ein Kauf möglich ist, steht dort ebenfalls an keiner Stelle.

Quellen

  1. BARMER, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich Hilfsmittel A bis ZLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung laut Seite: 08.09.2026; geprüft am 11.09.2026

Was schreibt die DAK-Gesundheit zur Kostenübernahme einer Milchpumpe?

Auch gefragt: Wer darf nach Angabe der DAK-Gesundheit eine Milchpumpe verordnen? · Welche Leistungen zählt die DAK-Gesundheit bei einer Milchpumpe auf?

Die DAK-Gesundheit schreibt auf ihrer Leistungsseite zur Milchpumpe, die als eigenes Datum den 28.08.2024 nennt: „Wir übernehmen die Kosten für eine Milchpumpe, die ein Arzt oder eine Ärztin Ihnen oder Ihrem Kind verordnet hat.“DAK-Gesundheit · 2024 Zwei Einzelheiten stecken in diesem Satz. Die Verordnung darf danach auf die Mutter oder auf das Kind lauten, und als Verordner steht dort „ein Arzt oder eine Ärztin“ ohne Facharztgruppe. Zum Umfang zählt dieselbe Seite auf: eine „funktionsgerechte und technisch einwandfreie Pumpe inklusive erforderliches Zubehör“, „Lieferung und Einweisung in den Gebrauch durch ausgebildetes Fachpersonal“, „Reparaturen und Ersatzlieferungen“ sowie eine „Auslieferung innerhalb von 24 Stunden, spätestens am nächsten Werktag“,DAK-Gesundheit · 2024 wobei das Hilfsmittel in Apotheken abzuholen ist. Diese Angabe ist eine Auslieferungsfrist und keine Dauer der Versorgung. Zur Rückgabe schreibt die Seite: „Über die Rückgabepflicht berät Sie Ihr Vertragspartner bei Auslieferung des Hilfsmittels.“DAK-Gesundheit · 2024

Quellen

  1. DAK-Gesundheit, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich HilfsmittelLeistungsseite einer KrankenkasseAktualisiert laut Seite: 28.08.2024; geprüft am 11.09.2026

Was schreibt die IKK Südwest zur Kostenübernahme einer Milchpumpe?

Auch gefragt: Welche Produkte nennt die IKK Südwest als aufzahlungsfrei? · Wen nennt die IKK Südwest als anspruchsberechtigt?

Die IKK Südwest führt auf ihrer Leistungsseite zur Milchpumpe unter ihrer eigenen Überschrift „Welche Produkte sind aufzahlungsfrei enthalten?“ vier Zeilen auf: „Milchpumpe leihweise, inklusive einmaligem Zubehör (manuell)“,IKK Südwest · 2026 „Milchpumpe leihweise, inklusive einmaligem Zubehör (elektrisch)“, „Doppelmilchpumpe leihweise inklusive Zubehör als Doppelset bei Mehrlingsgeburten mit Vermerk auf der Verordnung“ und „Bei Bedarf Brustaufsatz einfach oder doppelt“. Die Überschrift gehört zur Aussage: es geht um Aufzahlungsfreiheit und nicht um eine Genehmigung. Alle vier Zeilen sagen „leihweise“;IKK Südwest · 2026 ein Kauf kommt darin nicht vor. Anspruchsberechtigt sind nach derselben Seite „Versicherte Frauen beziehungsweise Säuglinge mit einer leistungsbegründenden Diagnose“;IKK Südwest · 2026 welche Diagnose leistungsbegründend ist, steht dort nicht. Zum Weg der Versorgung schreibt die Seite: „Die Versorgung kann direkt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest erfolgen.“IKK Südwest · 2026 Das Verb ist „kann“ und nicht „muss“.

Quellen

  1. IKK Südwest, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich Hilfsmittel von A bis ZLeistungsseite einer KrankenkasseDie Seite nennt ihrer Leserin kein Datum; geprüft am 11.09.2026

Was schreibt die IKK Südwest zum Doppelpumpset?

Auch gefragt: Gibt es eine Kassenaussage zum Doppelpumpset bei Mehrlingen? · Steht ein Doppelpumpset in einem veröffentlichten Liefervertrag?

Die IKK Südwest nennt auf ihrer Leistungsseite ein Doppelpumpset neben der einzelnen Milchpumpe und knüpft es an zwei Bedingungen, die beide zur Aussage gehören: „Doppelmilchpumpe leihweise inklusive Zubehör als Doppelset bei Mehrlingsgeburten mit Vermerk auf der Verordnung“.IKK Südwest · 2026 Über Einlingsgeburten sagt diese Zeile nichts, weder zusagend noch ablehnend. Auf der Seite der Barmer steht das Wort nicht: weder „Doppelpumpset“ noch „Doppelmilchpumpe“ noch „Doppelset“ kommt im Text der Seite vor,Barmer · 2026 und die Seite der DAK-Gesundheit nennt es ebenfalls in keiner Richtung. Eine vierte Angabe steht auf der Vertragsebene: der veröffentlichte Liefervertrag der AOK Nordost führt ein Doppelpumpenset als Vergütungsposition neben einem Einzelpumpenset, ohne eine Bedingung zu nennen,AOK Nordost, Liefervertrag · 2018 und das Wort Mehrling kommt im ganzen Dokument nicht vor. Diese Position sagt, was ein Leistungserbringer abrechnen kann, und nicht, unter welchen Voraussetzungen ein Doppelpumpenset genehmigt wird.AOK Nordost, Liefervertrag · 2018

Quellen

  1. IKK Südwest, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich Hilfsmittel von A bis ZLeistungsseite einer KrankenkasseDie Seite nennt ihrer Leserin kein Datum; geprüft am 11.09.2026
  2. BARMER, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich Hilfsmittel A bis ZLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung laut Seite: 08.09.2026; geprüft am 11.09.2026
  3. AOK Nordost, Vertrag über die Versorgung mit Absauggeräten, Teilsegment Milchpumpen, nach § 127 Absatz 2 SGB VLiefervertrag einer KrankenkasseInkrafttreten laut Dokument: 01.11.2018; geprüft am 11.09.2026

Welche Kasse zuständig ist

Welche Krankenkasse ist für eine Milchpumpe zuständig?

Auch gefragt: Ist die Kasse des Kindes oder die der Mutter zuständig? · Was sagt ein Liefervertrag zur Anspruchsberechtigung?

Die Barmer benennt auf ihrer Seite zur Milchpumpe die Kasse des Kindes und begründet das mit dem Zweck der Versorgung: „Die Ausstattung mit einer Milchpumpe erfolgt zur Versorgung des Kindes. Insofern ist die Kasse des Kindes für die Leistungsgewährung zuständig.“Barmer · 2026 Die DAK-Gesundheit trifft zur Zuständigkeit keine Aussage; ihre Seite lässt eine Verordnung für die Mutter oder für das Kind zu, ohne eine zuständige Kasse zu benennen. Die IKK Südwest wird für einen bestimmten Fall deutlich: „Sollte Ihr Säugling bei einer Fremdkasse des Vaters versichert sein, so ist das Hilfsmittel über diese Krankenkasse zu beantragen“.IKK Südwest · 2026 Auf der Vertragsebene knüpft der veröffentlichte Liefervertrag der AOK Nordost die Anspruchsberechtigung an die Mitgliedschaft bei der vertragsschließenden Kasse: „Als Anspruchsberechtigte gelten Versicherte der AOK oder Betreute nach § 264 SGB V, denen eine Versorgung mit Hilfsmitteln im Sinne des § 1 dieses Vertrages ärztlich verordnet ist.“AOK Nordost, Liefervertrag · 2018

Quellen

  1. BARMER, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich Hilfsmittel A bis ZLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung laut Seite: 08.09.2026; geprüft am 11.09.2026
  2. IKK Südwest, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich Hilfsmittel von A bis ZLeistungsseite einer KrankenkasseDie Seite nennt ihrer Leserin kein Datum; geprüft am 11.09.2026
  3. AOK Nordost, Vertrag über die Versorgung mit Absauggeräten, Teilsegment Milchpumpen, nach § 127 Absatz 2 SGB VLiefervertrag einer KrankenkasseInkrafttreten laut Dokument: 01.11.2018; geprüft am 11.09.2026

Was gilt, wenn Mutter und Kind bei verschiedenen Krankenkassen versichert sind?

Auch gefragt: Über welche Kasse ist das Hilfsmittel zu beantragen? · Was gilt bei einem Wechsel der Krankenkasse während der Versorgung?

Zu einer Milchpumpe für ein Kind, das bei einer anderen Krankenkasse versichert ist als die Mutter, äußert sich von den hier erfassten Quellen nur die IKK Südwest, und zwar für einen bestimmten Fall: „Sollte Ihr Säugling bei einer Fremdkasse des Vaters versichert sein, so ist das Hilfsmittel über diese Krankenkasse zu beantragen“.IKK Südwest · 2026 Daneben steht die allgemeinere Angabe der Barmer, dass die Ausstattung mit einer Milchpumpe zur Versorgung des Kindes erfolgt und insofern die Kasse des Kindes für die Leistungsgewährung zuständig ist.Barmer · 2026 Die DAK-Gesundheit sagt zu einer unterschiedlichen Versicherung von Mutter und Kind nichts. Was bei einem Wechsel der Krankenkasse während einer laufenden Versorgung gilt, steht auf keiner dieser Seiten, und der veröffentlichte Liefervertrag der AOK Nordost regelt es ebenfalls nicht; er knüpft die Anspruchsberechtigung in § 4 an die Mitgliedschaft bei dieser Kasse.AOK Nordost, Liefervertrag · 2018

Quellen

  1. IKK Südwest, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich Hilfsmittel von A bis ZLeistungsseite einer KrankenkasseDie Seite nennt ihrer Leserin kein Datum; geprüft am 11.09.2026
  2. BARMER, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich Hilfsmittel A bis ZLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung laut Seite: 08.09.2026; geprüft am 11.09.2026
  3. AOK Nordost, Vertrag über die Versorgung mit Absauggeräten, Teilsegment Milchpumpen, nach § 127 Absatz 2 SGB VLiefervertrag einer KrankenkasseInkrafttreten laut Dokument: 01.11.2018; geprüft am 11.09.2026

Was schreibt die Barmer zu einer Verordnung, die auf die Mutter ausgestellt ist?

Auch gefragt: Darf eine Milchpumpe auf die Mutter verordnet werden? · Was sagen die Spitzenverbände zu einer Verordnung auf die Mutter?

Die Barmer beschreibt diesen Fall auf ihrer Seite zur Milchpumpe, Stand 08.09.2026, selbst und trennt ihn von der Zuständigkeitsfrage: „In der Praxis kommt es aber vor, dass die Verordnung für eine Milchpumpe nicht auf das Kind, sondern auf die Mutter ausgestellt wird.“Barmer · 2026 Was daraus folgt, gibt sie nicht als eigene Zusage wieder, sondern als Rechtsauffassung eines Dritten: „Die Spitzenverbände der Krankenkassen sind der Auffassung, dass, auch wenn die Verordnung auf die Mutter ausgestellt ist, aus Gleichbehandlungsgründen ebenfalls keine gesetzliche Zuzahlung zu leisten ist.“Barmer · 2026 Der zweite Satz ist damit die Wiedergabe einer fremden Auffassung und keine Zusage der Barmer. Die DAK-Gesundheit lässt eine Verordnung für Sie oder für Ihr Kind zu,DAK-Gesundheit · 2024 ohne den Fall eigens zu regeln, und die IKK Südwest spricht an dieser Stelle nur von der Fremdkasse des Vaters.

Quellen

  1. BARMER, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich Hilfsmittel A bis ZLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung laut Seite: 08.09.2026; geprüft am 11.09.2026
  2. DAK-Gesundheit, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich HilfsmittelLeistungsseite einer KrankenkasseAktualisiert laut Seite: 28.08.2024; geprüft am 11.09.2026

Was eine fehlende Angabe bedeutet

Was bedeutet es, wenn eine Krankenkasse zu einer Frage nichts veröffentlicht?

Auch gefragt: Müssen Krankenkassen ihre Vertragsinhalte veröffentlichen? · Welche Grenzen hat die Veröffentlichungspflicht nach § 127 SGB V?

Eine fehlende Angabe auf der Seite einer Krankenkasse ist zunächst eine fehlende Antwort auf dieser Seite. Im Gesetz steht dazu eine Pflicht, und ihr Gegenstand sind die Verträge. § 127 Absatz 6 Satz 1 SGB V lautet: „Die Krankenkassen haben ihre Versicherten über die zur Versorgung berechtigten Vertragspartner und über die wesentlichen Inhalte der Verträge zu informieren.“§ 127 SGB V · 2026 Satz 4 richtet dieselbe Pflicht auf einen weiteren Kreis: „Die Krankenkassen haben die wesentlichen Inhalte der Verträge nach Satz 1 für Versicherte anderer Krankenkassen im Internet zu veröffentlichen.“§ 127 SGB V · 2026 Dieses Verzeichnis hat je Kasse eine Leistungsseite zur Milchpumpe gelesen und keinen Vertrag; was dort fehlt, ist eine fehlende Antwort auf der gelesenen Seite. Zwei Einschränkungen gehören daneben. Was „wesentliche Inhalte“ umfasst, bestimmt die Norm nicht.§ 127 SGB V · 2026 Und Satz 2 lässt eine Information erst auf Nachfrage genügen, wenn die Versicherte bereits einen Leistungserbringer gewählt oder die Krankenkasse auf die Genehmigung der beantragten Hilfsmittelversorgung verzichtet hat.§ 127 SGB V · 2026

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 127 VerträgeGesetzGesamtausgabe, Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026; Standzeile: 26.6.2026

Welche Fragen beantworten die Seiten der drei Krankenkassen nicht?

Auch gefragt: Welche Angaben fehlen auf den Kassenseiten zur Milchpumpe? · Werden fehlende Angaben aus einer anderen Kasse ergänzt?

Zur Milchpumpe schweigen die drei Seiten an sehr verschiedenen Stellen, und jede Lücke gehört zu der Seite, auf der sie steht. Die Barmer, deren Seite den 08.09.2026 nennt, führt kein Doppelpumpset, keine maximale Leihdauer, keinen Betrag einer Zuzahlung, keine Indikation, keine Kaution, keine Lieferfrist und keine Liste ihrer Vertragspartner auf.Barmer · 2026 Die DAK-Gesundheit, deren Seite den 28.08.2024 nennt, nennt kein Doppelpumpset, keine Dauer und keine Frist zur Versorgung, keine Genehmigungspflicht, keine Indikation und keine Kaution,DAK-Gesundheit · 2024 und sie sagt auch nichts dazu, ob die Versorgung Miete oder Kauf ist. Die IKK Südwest nennt keine maximale Leihdauer, keine Genehmigungspflicht, kein Doppelpumpset außerhalb von Mehrlingsgeburten, nichts zur Folgeverordnung und keine Höhe der Kaution.IKK Südwest · 2026 Keine dieser Lücken wird aus einer anderen Krankenkasse, von einem Versorger oder aus der Fachpresse ergänzt.

Quellen

  1. BARMER, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich Hilfsmittel A bis ZLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung laut Seite: 08.09.2026; geprüft am 11.09.2026
  2. DAK-Gesundheit, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich HilfsmittelLeistungsseite einer KrankenkasseAktualisiert laut Seite: 28.08.2024; geprüft am 11.09.2026
  3. IKK Südwest, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich Hilfsmittel von A bis ZLeistungsseite einer KrankenkasseDie Seite nennt ihrer Leserin kein Datum; geprüft am 11.09.2026

Wie viele Krankenkassen sind in dieser Übersicht erfasst?

Auch gefragt: Ist das eine vollständige Übersicht aller Krankenkassen? · Warum stehen hier nur drei Krankenkassen?

Drei Krankenkassen sind hier erfasst, dazu ein veröffentlichter Liefervertrag einer vierten. Die Leistungsseiten der Barmer, der DAK-Gesundheit und der IKK Südwest zur Milchpumpe stehen je mit dem Datum, das sie selbst nennen, und mit dem Datum der Prüfung; die Seite der Barmer nennt den 08.09.2026.Barmer · 2026 Der Liefervertrag der AOK Nordost nach § 127 Absatz 2 SGB V trat am 01.11.2018 in Kraft.AOK Nordost, Liefervertrag · 2018 Das ist eine Teilerhebung und kein Überblick über alle Krankenkassen: eine Aussage darüber, wie die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt verfahren, ist daraus nicht abzuleiten, und eine Zahl, die über diese vier Quellen hinausgeht, steht hier nirgends. Dass die Erhebung partiell bleibt, hat einen Befund als Grund: die Antwortdichte schwankt stark, und die Seite der DAK-Gesundheit beantwortet mit vier Abschnitten und weniger als 300 Wörtern Sachtext weder die Frage nach einem Doppelpumpset noch die nach einer Dauer oder einer Genehmigungspflicht.DAK-Gesundheit · 2024

Quellen

  1. AOK Nordost, Vertrag über die Versorgung mit Absauggeräten, Teilsegment Milchpumpen, nach § 127 Absatz 2 SGB VLiefervertrag einer KrankenkasseInkrafttreten laut Dokument: 01.11.2018; geprüft am 11.09.2026
  2. DAK-Gesundheit, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich HilfsmittelLeistungsseite einer KrankenkasseAktualisiert laut Seite: 28.08.2024; geprüft am 11.09.2026
  3. BARMER, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich Hilfsmittel A bis ZLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung laut Seite: 08.09.2026; geprüft am 11.09.2026

Was ein Versorgungsvertrag regelt und was nicht

Was regelt ein Versorgungsvertrag nach § 127 SGB V?

Auch gefragt: Entscheidet ein Liefervertrag über den Anspruch auf eine Milchpumpe? · Was gilt, wenn eine Krankenkasse keinen Vertrag hat?

Ein Versorgungsvertrag nach § 127 SGB V regelt die Versorgung mit einem Hilfsmittel wie einer Milchpumpe und nicht, ob ein Anspruch besteht. Absatz 1 Satz 1 zählt die Vertragsgegenstände auf: „die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln, deren Wiedereinsatz, die Qualität der Hilfsmittel und zusätzlich zu erbringender Leistungen, die Anforderungen an die Fortbildung der Leistungserbringer, die Preise und die Abrechnung“.§ 127 SGB V · 2026 Das Ob, also der Anspruch, steht in § 33 Absatz 1 SGB V und wird in § 127 an keiner Stelle an einen Vertrag gebunden.§ 127 SGB V · 2026 Das Hilfsmittelverzeichnis kommt in der Vorschrift als Untergrenze vor: „Den Verträgen sind mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 Absatz 2 festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung und Produkte zugrunde zu legen.“§ 127 SGB V · 2026 Fehlt ein Vertrag, bleibt die Versorgung nicht aus: nach Absatz 3 Satz 1 trifft die Krankenkasse dann „eine Vereinbarung im Einzelfall mit einem Leistungserbringer“.§ 127 SGB V · 2026

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 127 VerträgeGesetzGesamtausgabe, Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026; Standzeile: 26.6.2026

Was steht in einem veröffentlichten Liefervertrag einer Krankenkasse?

Auch gefragt: Welche Regeln enthält ein Liefervertrag für Milchpumpen? · Gilt ein veröffentlichter Liefervertrag für alle Krankenkassen?

Ein veröffentlichter Liefervertrag einer Krankenkasse zeigt, wie eine Versorgung mit einer Milchpumpe abgewickelt wird. Der einzige hier erfasste stammt von der AOK Nordost; er trat am 01.11.2018 in Kraft und ist seit dem 31.12.2019 kündbar,AOK Nordost, Liefervertrag · 2018 und eine spätere Fassung führt die Kasse an derselben Adresse nicht. Er bindet Leistungserbringer und nicht Versicherte, und er sagt nichts darüber, was eine andere Krankenkasse vereinbart hat.AOK Nordost, Liefervertrag · 2018 Inhaltlich regelt er unter anderem die Wahl des Leistungserbringers: „Der Anspruchsberechtigte hat die freie Wahl unter den Leistungserbringern, die aufgrund dieses Vertrages versorgungsberechtigt sind.“AOK Nordost, Liefervertrag · 2018 Er verlangt ein aufzahlungsfreies Angebot: „Dem Anspruchsberechtigten ist eine für den konkreten Einzelfall geeignete aufzahlungsfreie Versorgung anzubieten.“AOK Nordost, Liefervertrag · 2018 Und er bindet die eingesetzten Produkte an das Hilfsmittelverzeichnis oder an eine technisch gleichwertige Ausführung mit CE-Kennzeichnung. Welche Leistungserbringer ihm beigetreten sind, zeigt das veröffentlichte Exemplar nicht: die Beitrittsanlage ist ein Blankoformular.AOK Nordost, Liefervertrag · 2018

Quellen

  1. AOK Nordost, Vertrag über die Versorgung mit Absauggeräten, Teilsegment Milchpumpen, nach § 127 Absatz 2 SGB VLiefervertrag einer KrankenkasseInkrafttreten laut Dokument: 01.11.2018; geprüft am 11.09.2026

Welche Angaben machen die Krankenkassen zu einer Zustimmung vor der Versorgung?

Auch gefragt: Ist vor der Abgabe einer Milchpumpe eine Genehmigung nötig? · Ab wann prüft die Barmer eine Verordnung für eine Milchpumpe?

Zur Zustimmung vor der Versorgung mit einer Milchpumpe äußert sich von den drei Kassenseiten nur die Barmer: „Sie erhalten Ihre Milchpumpe in der Regel ohne vorherige Bewilligung der Barmer. Nur bei Versorgung über 16 Wochen hinaus, leitet der Vertragspartner Ihre Verordnung zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit an uns weiter.“Barmer · 2026 Die Angabe beantwortet damit die Frage, ab welcher Versorgungsdauer der Vertragspartner die Verordnung zur Prüfung weiterleitet, und ist kein Ende der Leistung. Die IKK Südwest nennt weder eine Zustimmungspflicht noch eine Schwelle. Die DAK-Gesundheit schreibt nur: „Die Kostenübernahme klärt der Vertragspartner anschließend direkt mit der DAK-Gesundheit.“DAK-Gesundheit · 2024 Das sagt, wer klärt, und nicht, ob eine vorherige Zustimmung nötig ist. Auf der Vertragsebene lautet die Grundregel anders: der Liefervertrag der AOK Nordost bestimmt in § 7 Absatz 1, dass die Abgabe eines Hilfsmittels „grundsätzlich der vorherigen Zustimmung durch die AOK“AOK Nordost, Liefervertrag · 2018 bedarf, und erlaubt ihr in Absatz 4, jederzeit einseitig darauf zu verzichten.AOK Nordost, Liefervertrag · 2018

Quellen

  1. BARMER, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich Hilfsmittel A bis ZLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung laut Seite: 08.09.2026; geprüft am 11.09.2026
  2. DAK-Gesundheit, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich HilfsmittelLeistungsseite einer KrankenkasseAktualisiert laut Seite: 28.08.2024; geprüft am 11.09.2026
  3. AOK Nordost, Vertrag über die Versorgung mit Absauggeräten, Teilsegment Milchpumpen, nach § 127 Absatz 2 SGB VLiefervertrag einer KrankenkasseInkrafttreten laut Dokument: 01.11.2018; geprüft am 11.09.2026

Über wen läuft die Versorgung mit einer Milchpumpe?

Auch gefragt: Wer liefert eine Milchpumpe auf Verordnung aus? · Kann eine Versicherte den Leistungserbringer frei wählen?

Die Versorgung mit einer Milchpumpe läuft nach den drei hier erfassten Kassenseiten über Vertragspartner der jeweiligen Krankenkasse, und jede Seite formuliert das anders. Die Barmer verweist auf ihre Hilfsmittel-VertragspartnersucheBarmer · 2026 und auf eine Anbietersuche unter dem Begriff Milchpumpen mit der Angabe der Postleitzahl. Die DAK-Gesundheit schreibt: „Sie haben die freie Auswahl unter allen Vertragspartnern der DAK-Gesundheit.“DAK-Gesundheit · 2024 Die IKK Südwest schreibt: „Die Versorgung kann direkt durch einen Vertragspartner der IKK Südwest erfolgen.“IKK Südwest · 2026 Ihr Verb ist „kann“ und nicht „muss“. Auf der Vertragsebene sichert der Liefervertrag der AOK Nordost in § 5 Absatz 3 die freie Wahl unter den versorgungsberechtigten Leistungserbringern und untersagt in § 14 Absatz 4 die Abgabe über Depots bei Vertragsärzten, „nach den Grundsätzen des § 128 SGB V“.AOK Nordost, Liefervertrag · 2018 Keine der vier Quellen veröffentlicht eine Liste der versorgungsberechtigten Leistungserbringer.

Quellen

  1. BARMER, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich Hilfsmittel A bis ZLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung laut Seite: 08.09.2026; geprüft am 11.09.2026
  2. DAK-Gesundheit, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich HilfsmittelLeistungsseite einer KrankenkasseAktualisiert laut Seite: 28.08.2024; geprüft am 11.09.2026
  3. IKK Südwest, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich Hilfsmittel von A bis ZLeistungsseite einer KrankenkasseDie Seite nennt ihrer Leserin kein Datum; geprüft am 11.09.2026
  4. AOK Nordost, Vertrag über die Versorgung mit Absauggeräten, Teilsegment Milchpumpen, nach § 127 Absatz 2 SGB VLiefervertrag einer KrankenkasseInkrafttreten laut Dokument: 01.11.2018; geprüft am 11.09.2026

Quellen

Stufe A · Primärquelle: Das Dokument, das die Angabe selbst setzt.

  1. BARMER, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich Hilfsmittel A bis ZLeistungsseite einer KrankenkasseLetzte Aktualisierung laut Seite: 08.09.2026; geprüft am 11.09.2026
  2. DAK-Gesundheit, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich HilfsmittelLeistungsseite einer KrankenkasseAktualisiert laut Seite: 28.08.2024; geprüft am 11.09.2026
  3. IKK Südwest, Leistungsseite Milchpumpen im Bereich Hilfsmittel von A bis ZLeistungsseite einer KrankenkasseDie Seite nennt ihrer Leserin kein Datum; geprüft am 11.09.2026
  4. AOK Nordost, Vertrag über die Versorgung mit Absauggeräten, Teilsegment Milchpumpen, nach § 127 Absatz 2 SGB VLiefervertrag einer KrankenkasseInkrafttreten laut Dokument: 01.11.2018; geprüft am 11.09.2026
  5. Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 127 VerträgeGesetzGesamtausgabe, Vollzitat: Gesetz vom 24. Juli 2026; Standzeile: 26.6.2026